Forderungsübergang

  • 1Forderungsübergang — Als Forderungsübergang (auch: Zession aus lat.: cessio) wird die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger bezeichnet. Zu unterscheiden sind der gesetzliche (§ 412 BGB) (Legalzession oder cessio legis) und… …

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  • 2Forderungsübergang — Abtreten einer Forderung; Gläubigerübergang; Vorkasse …

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  • 3Forderungsübergang — ⇡ Rechtsnachfolge …

    Lexikon der Economics

  • 4Abtreten einer Forderung — Forderungsübergang; Gläubigerübergang; Vorkasse …

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  • 5Gläubigerübergang — Forderungsübergang; Abtreten einer Forderung; Vorkasse …

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  • 6Vorkasse — Forderungsübergang; Abtreten einer Forderung; Gläubigerübergang; Vorauszahlung; Vorschuss; Vorausbezahlung; Anzahlung; Abschlagzahlung; Vorleistung; Deposit; …

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  • 7Internationales Privatrecht (Europäische Union) — Das Internationale Privatrecht der Europäischen Union umfasst die von dieser beschlossenen vereinheitlichenden kollisionsrechtlichen Verordnungen. Von diesen sind bislang die Verordnungen Rom II (außervertragliche Schuldverhältnisse) und Rom I… …

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  • 8Legalzession (Deutschland) — Die Legalzession (lat. cessio legis) ist ein zivilrechtliches Institut, das den Übergang einer Forderung kraft Gesetzes bestimmt, ohne dass es hierzu eines besonderen Rechtsgeschäfts bedarf. Im Unterschied zur Abtretung (§ 398 BGB) als… …

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  • 9Cessio — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… …

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  • 10Cessio legis — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Legalzession (lat. cessio legis) ist ein zivilrechtliches Institut, das den gesetzlichen Forderungsübergang darstellt …

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