Nationalsozialistischer Altherrenbund

Nationalsozialistischer Altherrenbund

Der Nationalsozialistische Altherrenbund der Deutschen Studenten (NSAHB) wurde 1931 unter der Bezeichnung NS-Studentenkampfhilfe gegründet, um nationalsozialistische Akademiker an den Hochschulen zusammenzufassen und insbesondere den NS-Studentenbund (NSDStB) finanziell zu unterstützen. Nachdem die Organisation zwischenzeitlich ihre Bedeutung fast gänzlich verloren hatte, wurde sie am 14. Mai 1936 durch Verordnung des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß erneuert und ein Jahr später durch einen weiteren Heß-Erlass zum „einzigen von der NSDAP anerkannten Zusammenschluss von Alten Herren der deutschen Hoch- und Fachschulen“ erklärt. Hintergrund für diese Entwicklung war die seit 1934/1935 erfolgte Auflösung der meisten alten Studentenverbindungen bzw. ihre Umwandlung in Kameradschaften des NSDStB.

Der neugeschaffene Verband sollte daher die „heimatlos“ gewordenen Altherrenverbände der aufgelösten Korporationen und deren erhebliche Vermögen (Verbindungshäuser) zusammenfassen und mit ihrer finanziellen Beitragskraft für die neuen Kameradschaften dienstbar machen. Dementsprechend wurde er 1938 in NS-Altherrenbund umbenannt und als „betreute Organisation“ der Reichsstudentenführung unterstellt. Diese richtete zu diesem Zweck ein eigenes Amt NS-Altherrenbund ein, das folgende Aufgaben erhielt:

  • Ausrichtung des NS-Altherrenbundes im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung,
  • Erfassung aller ehemaligen Hoch- und Fachschüler in Gemeinschaften auf freiwilliger Grundlage,
  • Förderung der lebendigen Verbindung zwischen den jungen Studenten und den Alten Herren,
  • ideelle und finanzielle Förderung des NSDStB, Errichtung und Unterhaltung von Häusern für die Kameradschaften des NSDStB.

Mit den Blättern "Der Altherrenbund" (ab dem 5. Jahrgang: "Reich und Geist") besaß der NS-Altherrenbund ein Amtliches Organ, das ab Juli 1938 monatlich erschien.

Der NS-Altherrenbund zählte im Juli 1939 nach eigenen Angaben 75.000 Mitglieder. Altherrenvereine, die sich weigerten, dem NS-Altherrenbund beizutreten oder dort nicht erwünscht waren (wie die katholischen Altherrenvereine) wurden seit 1938 aufgelöst.[1]

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde der NSAHB wie alle anderen NS-Organisationen durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 aufgelöst.

Quellen

  • Der Altherrenbund, Amtliches Organ des NS-Altherrenbundes der deutschen Studenten (von Juli 1938 bis Juni 1942)
  • Reich und Geist, Amtliches Organ des NS-Altherrenbundes der deutschen Studenten (ab Juli 1942)

Literatur

  • Friedhelm Golücke, Studentenwörterbuch, Graz/Wien/Köln 1987 ISBN 3-222-11793-4, S. 317 f.
  • Michael Grüttner, Studenten im Dritten Reich,Paderborn 1995.

Einzelnachweise

  1. Michael Grüttner, Studenten im Dritten Reich,Paderborn 1995, S. 321 f.

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