- Nebenanlage
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Nebenanlagen gehören nach Bundesfernstraßengesetz (FStrG) zu den Bestandteilen der Straße. Als Nebenanlage werden dabei alle Anlagen bezeichnet, die der Straßenbaulastträger der Straße benötigt, um seine Aufgaben wahrnehmen zu können. Zu den Nebenanlagen gehören daher Anlagen wie Gehöfte von Straßenmeistereien, Salzlager, Betriebsanlagen und ähnliches.
Im Sinne des Denkmalschutzes können Nebenanlagen wie beispielsweise Hintergebäude, Hofbereiche, Vorgärten, Außenanlagen oder andere zum Grundstück gehörende Freiflächen ebenfalls unter Schutz gestellt werden.
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