- Straßenmeisterei
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Eine Straßenmeisterei (kurz SM) ist eine Nebenanlage einer Straße und dient als Standort für Personal, Material und Geräte, die für den Straßenbetriebsdienst auf klassifizierten Straßen (wie etwa Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen) notwendig sind. Neben der Straßenmeisterei gibt es auch die Autobahnmeisterei (kurz AM), die sich dem Straßenbetriebsdienst auf Autobahnen widmet. Beide Nebenanlagen haben allgemein betrachtet die Aufgabe, Maßnahmen zur Straßenunterhaltung und zur sicheren Verkehrsabwicklung durchzuführen. Weiterhin sind in manchen Bundesländern auch Brückenmeistereien eingerichtet, die sich primär um die Erhaltung, Überprüfung und den Bau kleiner Brückenbauten kümmern. Für den Straßenbetriebsdienst von Gemeindestraßen oder anderen untergeordneten Straßen und Wegen sind die kommunalen Bauhöfe zuständig.
In Deutschland gewährleisten etwa 180 Autobahnmeistereien und ungefähr 580 Straßenmeistereien die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Straßennetzes. Die Autobahnmeistereien betreuen im Schnitt ca. 65 km Autobahn, die Straßenmeistereien 275 km Straße.[1] Um eine optimale Versorgung des zu betreuenden Straßennetzes zu gewährleisten, liegt die Meisterei im Zentrum ihres Zuständigkeitsgebietes.
In Österreich sind die Straßenmeistereien für jene Landesstraßen, die schon immer unter Landesaufsicht standen, sowie für die ehemaligen Bundesstraßen zuständig. Für die Autobahnen und Schnellstraßen ist jedoch seit 2006 die ASFINAG verantwortlich.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Das weitläufige Aufgabenfeld der Straßen- und Autobahnmeisterei umfasst folgende Punkte:[1]
- Regelmäßige Streckenkontrolle
- Straßen- und Bauwerksunterhalt
- Unfalldienst
- Winterdienst
- Instandhalten der Straßenausstattung
- Grün- und Gehölzpflege
- Unterhalt der Rast- und Parkplätze (ausgenommen Privatanlagen)
- Instandhaltung der Entwässerungseinrichtungen entlang der Strecke
- Wartung des betriebseigenen Fahrzeugparks
- Bauaufsicht bei unternehmensgeführten Baumaßnahme
- Sicherung von Baustellen
Personal
In den meisten Bundesländern wird die Straßen- oder Autobahnmeisterei von einem Bauingenieur des gehobenen technischen Dienstes geleitet. In Baden-Württemberg und Bayern obliegt die Leitung einem Techniker des mittleren technischen Dienstes (Amtsbezeichnung in Baden-Württemberg: Erster Hauptstraßenmeister). Für die Bauüberwachung verfügt die Straßenmeisterei in der Regel über zwei Bauwarte mit einer Ausbildung als Bautechniker oder Straßenbaumeister.
Grundsätzlich ist der Personalbedarf einer Meisterei von der zu betreuenden Streckenlänge und bei Autobahnen zusätzlich von der Zahl der Fahrstreifen abhängig. Im Mittel sind bei einer Straßenmeisterei etwa 25 Mitarbeiter beschäftigt, bei einer Autobahnmeisterei etwa 30 Mitarbeiter.
Die Arbeit als Straßenwärter gehört statistisch gesehen zu den gefährlicheren Berufen. An Tagesbaustellen geschehen durch Unaufmerksamkeit schwere Unfälle, oft mit Beteiligung von LKW. In Nordrhein-Westfalen verloren beispielsweise in 15 Jahren 17 Straßenwärter ihr Leben (Stand 11/2007).
Einrichtungen
Zur Straßen- oder Autobahnmeisterei können folgende betriebliche Einrichtungen gehören:
- Verwaltungsbereich
- Aufenthaltsräume für Beschäftigte
- Abstellhalle für Großfahrzeuge und Geräte
- Waschanlage
- Werkstatt
- Tankstelle
- Lager
Einzelnachweise
- ↑ a b Joachim Lorenz: Handbuch Straßenbau. Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart 2006, ISBN 3-8167-7083-5, S. 269 und 270.
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