- Netznutzungsvertrag
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Der Netznutzungsvertrag ist in der Energiewirtschaft ein Vertrag zwischen dem Netznutzer und dem Netzbetreiber. Der Netznutzer ist dabei ein Kunde, der Energie über das Netz des Netzbetreibers bezieht (durchleitet) und dafür Netzentgelte direkt an den Netzbetreiber bezahlt. Die Energie (der Strom) selbst ist nicht Bestandteil des Vertrages.
Die meisten Kunden (Endverbraucher) schließen mit ihrem Stromhändler (Lieferanten) einen sogenannten "All-inklusive-Vertrag" ab. Dieser enthält bereits die Entgelte für Strom und Netz; ein Netznutzungsvertrag ist hier nicht erforderlich. Die Netzentgelte zahlt dann der Stromhändler an den Netzbetreiber (siehe auch Händlerrahmenvertrag).
Verwandte Themen: Anschlussnutzungsvertrag, Netzanschlussvertrag
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- Elektrische Energieverteilung
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