- Stromliefervertrag
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Der Stromliefervertrag ist in der Energiewirtschaft ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Stromlieferanten (Stromhändler). Die meisten Kunden schließen mit Ihrem Stromlieferanten einen sogenannten "All-inklusive-Vertrag" ab. Dieser umfasst die Entgelte für elektrischen Strom und Netznutzung. Die Netzentgelte für die Netzdurchleitung des Stromes zahlt dann der Stromlieferant an den Netzbetreiber (siehe auch Händlerrahmenvertrag). Es besteht für den Kunden jedoch auch die Möglichkeit, einen "reinen" Stromliefervertrag mit dem Stromlieferanten abzuschließen. In diesem Fall ist die Netznutzung zusätzlich direkt mit dem Netzbetreiber zu vereinbaren und die Netzentgelte sind direkt an den Netzbetreiber zu zahlen (siehe Netznutzungsvertrag).
Siehe auch
Kategorien:- Stromhandel
- Vertrag
- Elektrische Energieverteilung
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