- Neuzüchtung
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Unter Neuzüchtung versteht man durch Zucht gewonnene Organismen. Die Anerkennungen von neugezüchteten Sorten (bei der Pflanzenzüchtung) oder Rassen (bei Tieren) sind im Sortenschutzgesetz gesetzlich geregelt und werden vom Bundessortenamt verwaltet. Kriterien für eine Anerkennung sind unter anderem:
- Unterscheidbarkeit von bekannten Organismen.
- Uniformität in der Ausprägung der neugezüchteten Merkmale bei den Nachkommen.
Organismen, die das nachweisen können genießen einen Sortenschutz. Das Recht, die Neuzüchtung in den Verkehr zu bringen, geht damit nicht einher. Es wird gesondert durch einen Eintrag in die Sortenliste gewährt. Dafür gelten andere Voraussetzungen:
- höherer Ertrag
- verbesserte Inhaltsstoffe
- Krankheitsresistenzen
- verbesserte Ansprüche an die Anbaubedingungen
jeweils gegenüber den bereits zugelassenen Sorten. Innerhalb der EU besteht eine Zusammenarbeit der Sortenämter der Mitglieder. Eine europäische Sortenliste erscheint jährlich. Neuzüchtungen sind oft nach dem Ort oder der Person benannt, in dem oder von der sie vorgenommen wurden.
Beispiele
Weitere Rebneuzüchtungen finden sich in der Kategorie:Neuzüchtung (Rebsorte)
Siehe auch
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