- Nominalgut
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Unter einem Nominalgut versteht man im Rechnungswesen und in der Finanzwirtschaft die monetäre Bewertung eines Gutes (in Geldeinheiten) z. B. den Geldwert ge- oder verkaufter Waren, Informationen oder Dienstleistungen ohne Berücksichtigung Ihres realen Wertes.
Im Gegensatz zu Realgütern existieren Nominalgüter nur in virtueller Form, z. B. in Form von Krediten, Forderungen und Verbindlichkeiten oder Beständen an liquiden Mitteln und Bargeld. In der Regel erfolgt der Erwerb oder Verlust von Nominalgütern durch einen entsprechenden Verlust oder Gewinn an Realgütern.
Beispiel: Bei dem Erwerb eines Brötchens (Realgut) wird Geld (Nominalgut) ausgegeben.
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