- Articuli Henriciani
-
Die Articuli Henriciani (poln. Artykuły henrykowskie) aus dem Jahre 1573 waren eines der grundlegenden Verfassungsdokumente der polnisch-litauischen Rzeczpospolita.
Erstellt wurden sie nach der Wahl Heinrichs von Valois zum König durch den Hochadel, der hiermit seine Privilegien und Rechte gesichert haben wollte. Sie waren für alle gewählten Könige bis zum Jahre 1764 verbindlich.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Der Herrscher verpflichtete sich in ihnen u.a. zur Anerkennung des Prinzips der freien Königswahl. Außerdem wurde ihm untersagt, ohne Zustimmung des polnischen Reichstags (Sejm) neue Steuern einzuführen oder das allgemeine Aufgebot einzuberufen. Der Sejm selber sollte alle zwei Jahre für sechs Wochen zusammentreten. Jeder Sejm hatte aus den Reihen der Senatoren 16 „Residenten“ zu wählen. Jedes halbe Jahr sich abwechselnd sollten jeweils vier von diesen in der Zeit zwischen den Sejmsitzungen den König beraten. Die Konfessionsfreiheit wurde gesichert.
Im Falle der Nichteinhaltung früherer und neuer Verpflichtungen wurde dem Adel die Möglichkeit gegeben, den Gehorsam aufzukündigen. Ergänzt wurden die Artikel von Adelsseite durch die Pacta conventa, das jeweilige konkrete Regierungsprogramm des neuen Herrschers.
Verweise
Siehe auch
Literatur
- Literae confirmationis articulorum Henrico Regi antea oblatorum [= Articuli henriciani], in: Volumina Legum. Prawa, konstytucye y przywileie Królestwa Polskiego Wielkiego Xięstwa Litewskiego y wszystkich prowincyi należących […] Bd. 2: [1550-1609]. Petersburg 1859, S. 150–153.
- Zdisław Kaczmarczyk (Hg.): Artykuły henrykowskie. Poznań 1946 (Biblioteka źródeł historycznych, 1).
Weblinks
Wikimedia Foundation.