- Notifizieren
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Notifizieren (v. lat. notare "kenntlich machen"," beschreiben") bezeichnet verschiedene juristische Handlungen:
- In der Diplomatie bezeichnet notifizieren die offizielle Mitteilung einer Information durch einen Staat oder einen Staatenbund an einen anderen Staat oder einen Staatenbund oder zwischenstaatliche Organisationen, Vereinigungen oder Konferenzen.
- In der Abfallwirtschaft wird als notifizieren in der EU der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen bezeichnet, in Deutschland geregelt im Gesetz über die Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen, kurz Abfallverbringungsgesetz - AbfVerbrG.
- Anmelden von Subventionen bei der Europäischen Kommission, siehe Notifizierungspflicht.
- Benennen (Notifizieren) einer bereits akkreditierten Stelle zur Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren nach einer EU-Richtlinie - diese nennt man Benannte Stelle.
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