Notifizieren

Notifizieren

Notifizieren (v. lat. notare "kenntlich machen"," beschreiben") bezeichnet verschiedene juristische Handlungen:

  • In der Diplomatie bezeichnet notifizieren die offizielle Mitteilung einer Information durch einen Staat oder einen Staatenbund an einen anderen Staat oder einen Staatenbund oder zwischenstaatliche Organisationen, Vereinigungen oder Konferenzen.
  • In der Abfallwirtschaft wird als notifizieren in der EU der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen bezeichnet, in Deutschland geregelt im Gesetz über die Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen, kurz Abfallverbringungsgesetz - AbfVerbrG.
  • Anmelden von Subventionen bei der Europäischen Kommission, siehe Notifizierungspflicht.
  • Benennen (Notifizieren) einer bereits akkreditierten Stelle zur Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren nach einer EU-Richtlinie - diese nennt man Benannte Stelle.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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  • Notifizieren — (lat.), anzeigen, kundtun; Notificētur (»es werde bekannt gemacht«), soviel wie Bekanntmachung, Ankündigung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • notifizieren — bekanntmachen; mitteilen; bekannt machen * * * no|ti|fi|zie|ren 〈V. tr.; hat; Amtsdt.〉 1. anmelden, anzeigen, schriftlich dokumentieren 2. schriftlich mitteilen, in einer diplomatischen Note dokumentieren ● eine Verordnung bei der Europäischen… …   Universal-Lexikon

  • notifizieren — no|ti|fi|zie|ren 〈V.〉 1. anmelden, anzeigen, schriftlich dokumentieren; eine Verordnung bei der Europäischen Union notifizieren lassen 2. schriftlich mitteilen, in einer diplomatischen Note dokumentieren [Etym.: <lat. notificare »bekannt… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • notifizieren — no|ti|fi|zie|ren <aus spätlat. notificare »bekannt machen«>: 1. (veraltet) anzeigen, benachrichtigen. 2. im diplomatischen Verkehr durch eine Note förmlich übermitteln …   Das große Fremdwörterbuch

  • notifizieren — no|ti|fi|zie|ren (veraltet) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Notifikation — Notifizieren (v. lat. notare kenntlich machen , beschreiben ) bezeichnet verschiedene juristische Handlungen: In der Diplomatie bezeichnet notifizieren die offizielle Mitteilung einer Information durch einen Staat oder einen Staatenbund an einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Notifizierung — Notifizieren (v. lat. notare kenntlich machen , beschreiben ) bezeichnet verschiedene juristische Handlungen: In der Diplomatie bezeichnet notifizieren die offizielle Mitteilung einer Information durch einen Staat oder einen Staatenbund an einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Notifikation — Bekanntmachung; Mitteilung; Ankündigung; Bekanntgabe; Offenlegung * * * No|ti|fi|ka|ti|on 〈f. 20; veraltet〉 Anzeige, Benachrichtigung * * * No|ti|fi|ka|ti|on, die; , en [frz. notification, zu: notifier < lat. notificare …   Universal-Lexikon

  • Heeresattache — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Militärattaché ist ein Berufsoffizier, der einer Botschaft oder einer internationalen Organisation (z. B. NATO)… …   Deutsch Wikipedia

  • Heeresattaché — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Militärattaché ist ein Berufsoffizier, der einer Botschaft oder einer internationalen Organisation (z. B. NATO)… …   Deutsch Wikipedia

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