- Notverkauf
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Als Notverkauf bezeichnet man die Veräußerung von Waren oder Dienstleistungen aus einer vorübergehenden oder strukturellen Zwangssituation heraus.
Diese kann privater Natur sein, beispielsweise ein materieller Engpass aufgrund einer besonderen Lebenslage. Aber auch ein Unternehmen kann sich zur kurzfristigen Verbesserung seiner Liquidität gezwungen sehen, Teile seines Kapitals zu veräußern.
Gelegentlich wird der Begriff auch zur Verdeutlichung struktureller Marktverhältnisse verwendet, etwa um das Ergebnis einer einseitig verteilten Marktmacht zu beschreiben. Jemand, der etwas gleichzeitig mit vielen Anderen anbietet, während es nur einen oder wenige Nachfrager gibt, verkauft demzufolge aus einer Notlage heraus, sofern zumindest kurzfristige Abhängigkeit von dem Verkaufserlös besteht.
Daher kann bei einem Notverkauf in der Regel nur ein deutlich niedrigerer, unterhalb des aktuellen Marktwertes liegender Preis erzielt werden.
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