- Marktwert
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Der Marktwert (auch Tageswert) ist der durch einen tatsächlich gehandelten Preis bestimmte Wert eines Gutes im Zeitpunkt dieser Transaktion.
In vielen Fällen kann kein Preis auf der Basis einer Transaktion festgestellt werden. Daher sind in verschiedenen Bereichen alternative Definitionen üblich: Im Handelsrecht wird der Marktwert durch den Zeitwert bzw. den Fair Value fingiert, im Steuerrecht durch den gemeinen Wert bzw. den Teilwert.
Marktwert von Unternehmen
Der Marktwert von Unternehmen wird bzw. kann nach verschiedenen Methoden (z.B. Stuttgarter Verfahren, Discounted Cash-Flow oder Ertragswertverfahren) erfolgen. Hierbei finden alle unternehmensrelevanten Aspekte Berücksichtigung.
Siehe auch Hauptartikel Unternehmensbewertung.
Marktwert von Immobilien
Rechtliche Definition findet der Marktwert u.a. in § 194 BauGB (Baugesetzbuch): "Er wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
Der Marktwert wird nach den Richtlinien für die Ermittlung der Marktwerte (Verkehrswerte) von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2010) früher Wertermittlungsrichtlinien - WertR 2006) ermittelt.
Siehe auch Hauptartikel Marktwert (Immobilie).
Siehe auch
- Discounted Cash-Flow
- Ertragswertverfahren
- Stuttgarter Verfahren
- Unternehmensbewertung
- Immobilienbewertung
- Nachrichtentechnik, siehe Verkehrswert (Nachrichtentechnik).
- bei Straßen oder Verkehrsträgern als Synonym für den Begriff der Verkehrsbedeutung innerhalb der Verkehrsinfrastruktur.
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