- Ordinarius (Kirche)
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In der katholischen Kirche bezeichnet der Ausdruck Ordinarius nach Can. 134 § 1 CIC den Papst, die Diözesanbischöfe sowie andere Vorsteher einer Teilkirche und diejenigen, die in diesen allgemeine ordentliche ausführende Gewalt besitzen (Generalvikare, Bischofsvikare) und ebenso diejenigen Oberen klerikaler Ordensinstitute päpstlichen Rechts und klerikaler Gesellschaften des apostolischen Lebens päpstlichen Rechts, die wenigstens ordentliche ausführende Gewalt besitzen.
Ortsordinarius ist nach Can. 134 § 2 CIC ein Ordinarius im Sinne des Can. 134 § 1 CIC mit Ausnahme der Oberen von Ordensinstituten und Gesellschaften des apostolischen Lebens.
Die Behörde eines Ordinarius, insbesondere eines Ortsbischofs wird Ordinariat genannt.
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