- Teilkirche
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Der Ausdruck Teilkirche ist mehrdeutig. Zu unterscheiden sind die Bedeutungen für die römisch-katholische Kirche und für die Ökumene.
Inhaltsverzeichnis
Römisch-katholischen Kirche
In der römisch-katholischen Kirche hat der Begriff kirchenrechtlich definierte Bedeutungen, wird aber auch weiterführend benutzt, wie in der Erklärung Dominus Iesus. Kirchenrechtliche Quellen sind das CIC und das CCEO.
Teilkirche (Römische Kirche)
Als Teilkirche (ecclesia particularis) im Sinne des Can. 368 CIC wird in der römischen Kirche jede Diözese (jedes Bistum) und jede gleichgestellte territoriale Einheit verstanden.
Die gleichgestellten Einheiten sind:
- die Gebietsprälatur (praelatura territorialis)
- die Gebietsabtei (abbatia territorialis)
- das Apostolische Vikariat
- die Apostolische Präfektur sowie
- die für dauernd errichtete Apostolische Administratur.
Ekklesiologisch entscheidend ist das Verhältnis der Teilkirche zur Gesamtkirche. In Can. 368 CIC wird es dahingehend umschrieben: „Teilkirchen, in denen und aus denen (in quibus et ex quibus) die eine und einzige katholische Kirche besteht, […]“
Jede Teilkirche wird von einem Ordinarius (Can. 134 § 1 CIC) geleitet.
Derzeit gibt es in der römisch-katholischen Kirche:
- 9 Patriarchate (3 lateinische und 6 katholisch-unierte)
- 4 Titular-Patriarchate (2 lateinische)
- 4 Großerzdiözesen
- 547 Erzdiözesen mit Metropolitansitz
- 78 Erzdiözesen
- 2.189 Diözesen (Bistümer)
- 46 Gebietsprälaturen
- 11 Territorialabteien
- 17 Exarchate
- 8 Ordinariate
- 36 Militärordinariate
- 86 apostolische Vikariate
- 38 apostolische Präfekturen
- 1 Personalordinariat
- 1 Personalprälatur
- 8 apostolische Administraturen
- 9 Missionen sui juris
Teilkirche eigenen Rechts
Als Rituskirche (CIC: ecclesia ritualis [sui iuris]) oder Teilkirche eigenen Rechts (CCEO: ecclesia sui iuris) werden die 23 Teilkirchen bezeichnet, die zusammen die römisch-katholische Kirche bilden. Das sind die römische Kirche (lateinische Kirche) und 22 unierten Kirchen mit ihrem jeweiligen Ritus.
Patriarchatskirche
Als Patriarchatskirche (CCEO: ecclesia patriarchalis) wird eine unierte Kirche bezeichnet, der ein Patriarch vorsteht. Die Teilkirche bildet ein Patriarchat.
Definition in der ökumenischen Bewegung
Neben dieser rechtlichen Verwendung findet der Begriff auch in der ökumenischen Bewegung Verwendung. Danach werden die verschiedenen christlichen Glaubensgemeinschaften und Konfessionen als Teilkirchen, als Teile einer postulierten, nicht institutionell verfassten, idealen katholischen und apostolischen Kirche verstanden.
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