- Diözesanbischof
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Der Begriff Diözesanbischof wird in Kirchen mit episkopalen Kirchenordnungen verwendet, um einen Bischof, der Vorsteher einer Diözese (Bistum) ist, von den übrigen Bischöfen (Titularbischof, Weihbischof) zu unterscheiden.
Der Diözesanbischof hat die oberste Lehr- und Rechtsvollmacht (Jurisdiktion) für sein Bistum, wobei in der römisch-katholischen Kirche er dem Papst (siehe Hierarchie) verantwortlich ist. Diözesan- und Weihbischöfe stehen von der Weihe her auf gleicher Stufe miteinander (Ordination); beide können als Bischöfe dieselben Weihehandlungen ausführen. Weihbischöfe sind allerdings ihren jeweiligen Diözesanbischöfen untergeordnet.
Alle Bischöfe eines Landes schließen sich meist zu einer Bischofskonferenz zusammen, in der sie praktische Fragen der seelsorglichen Zusammenarbeit besprechen und ihr Handeln aufeinander abstimmen. In der Episkopalkirche der Vereinigten Staaten von Amerika ist das Stimmrecht im Gremium der Bischöfe in manchen Fällen nur auf die Diözesanbischöfe begrenzt.
Ein Bischof in der katholischen Kirche ist entweder Diözesanbischof oder Titularbischof (Can. 376 CIC). Ein Titularbischof ist ein Bischof ohne Jurisdiktion, das heißt, er leitet keine Diözese. Er arbeitet im diplomatischen Dienst oder in der römischen Kurie; oder er hilft als Weihbischof einem Diözesanbischof bei der Leitung der Diözese.
Siehe auch: Altdiözesanbischof, Patriarch, Metropolit, Erzbischof .
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