- Ordnungsverwaltung
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Die Ordnungsverwaltung vollzieht Gesetze und vergleichbare Vorschriften oder kontrolliert ob diese von Betroffenen eingehalten werden. Im Gegensatz zur Dienstleistungsverwaltung, die auf Grund von Gesetzen handelt. Aufgabe ist es, die bestehende Ordnung zu bewahren. Diese ist für den Bürger stark sichtbar und greift in die Freiheiten ein oder schützt sie. So gehören z. B. Polizei, Gesundheitsamt oder Forstamt dieser Kategorisierung an. Die Leistungen der Behörden sind für die Bürger unmittelbar.
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