- Verwaltungsart
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Der Verwaltungstyp oder die Verwaltungsarten beschreiben Einteilungen von Verwaltung nach jeweils unterschiedlichen Merkmalen.
Diese Einteilung kann beispielsweise nach der funktionalen Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung erfolgen. Die öffentliche Verwaltung begreift sich als "Summe aller Einrichtungen und organisierten Wirkungszusammenhänge, die vom Staat, den Gemeinden und den von ihnen geschaffenen öffentlich-rechtlichen Körperschaften zur Erledigung öffentlicher Aufgaben unterhalten werden" (Thomas Ellwein, Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, S. 307f).
Man unterscheidet zwischen:
- Ordnungsverwaltung
- Dienstleistungsverwaltung
- wirtschaftende Verwaltung
- Organisationsverwaltung
- politische Verwaltung
Die Verwaltungstypen sind idealtypisch zu betrachten. Ordnungs-, Dienstleistungs- und wirtschaftende Verwaltungen erfüllen Aufgaben der öffentlichen Hand unmittelbar, also direkt am Bürger. Die Organisationsverwaltung ist dafür zuständig, dass die Verwaltung an sich funktioniert, während die politische Verwaltung sich als Entscheidungshilfe zur Politik und ihrer Nähe dahin auszeichnet.
Siehe auch: Eingriffsverwaltung, Leistungsverwaltung
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