- Originator
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Als Originator (engl. ≈ Urheber bzw. to originate = etw. begründen) wird im Zusammenhang mit einer Verbriefungstransaktion ein Kreditinstitut bezeichnet, dass als Initiator die zur verbriefenden Schulden (assets) entweder allein oder in einem Konsortium durch Kreditausreichung oder durch Ankauf bestehender Forderungen (Portfolio) begründet und über ein Investmentvehikel (Conduit) am Geldmarkt platziert. Conduits refinanzieren sich meist über Asset-backed Commercial Paper[1].
Nach der gesetzlichen Definition des § 229 Abs. 1 der Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen (Solvabilitätsverordnung – SolvV) gilt ein Institut für eine Verbriefungstransaktion als Originator, wenn das verbriefte Portfolio dieser Verbriefungstransaktion Adressenausfallrisikopositionen enthält, die
- für Rechnung des Instituts begründet oder zum Zwecke der Verbriefung angekauft wurden, oder
- für Rechnung eines solchen Unternehmens begründet oder zum Zwecke der Verbriefung angekauft wurden, das derselben Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe wie das Institut angehört und bei der Beurteilung der zusammengefassten Eigenmittelausstattung nach § 10a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) zu berücksichtigen ist.
Fußnoten
- ↑ Typischerweise bei sog. „True Sale“-Transaktionen, bei denen die Schuldforderungen an die Emissiongesellschaft verkauft und mit den Kreditsicherheiten auf diese übertragen werden
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