- Originalverpackung
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Die Originalverpackung ist die Verpackung, in der ein Produkt vom Hersteller ausgeliefert wird. Sie wird mit OVP abgekürzt.
Hintergrund
Offiziell ist die Rücksendung im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche in Originalverpackung deshalb von den Herstellern erwünscht, damit aufgrund des Barcodes festgestellt werden kann, ob es sich um einen ordentlichen Erwerb über einen zugelassenen Händler handelt. Hintergrund ist der Missbrauch durch Plagiate.
Käufe
Die Abkürzung OVP wird häufig in Auktionshäusern wie eBay oder in Verkaufsanzeigen von Zeitungen und Magazinen verwendet. Dabei kann gemeint sein, dass die Originalverpackung vorhanden ist und mit versendet wird oder aber, dass die Ware noch original verpackt (= ungeöffnet in der Originalverpackung) ist (oftmals mit „NEU+OVP“ angegeben). Dies kann zu Missverständnissen führen.
Für Originalverpackungen selbst existiert ein eigener Markt, deswegen werden auch nur die Verpackung zum Kauf angeboten. Der Verkauf von Originalkartons ohne Hinweise gilt als Bauernfängerei, da nur wenige Leute eine einzelne leere Originalverpackung eines Gerätes zum üblichen Preis des Gerätes kaufen würden, ohne dass ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Diese geplante Irreführung ist ein sog. „Schachtelbetrug“, wobei es sich im strafrechtlichen Sinn nicht unbedingt um Betrug handelt. [1]
In vielen Einzelhandelsgeschäften und Elektronikkaufhäusern werden umgetauschte oder reklamierte Waren vom geschulten Fachpersonal wieder (pseudo-)originalverpackt. Eine Behandlung mit einem nach verbranntem Polyester riechenden Spray erweckt dann beim Kunden den Eindruck eines frisch ausgepackten Computer- oder Peripheriegeräts. Der Zustand der Verpackung, doppelt geklebte oder abgezogene Klebestreifen oder ähnliches, sowie eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers, dass ein Artikel im Werk verpackt und noch nie reklamiert oder umgetauscht wurde, können dem vorbeugen.
Einzelnachweise
- ↑ Sören Siebert: Viel Geld für leere Kartons bei eBay. Auf: e-recht24.de 28. November 2002.
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