Ossenbühl

Ossenbühl

Fritz Ossenbühl (* 1934) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Ossenbühl studierte, promovierte und habilitierte in Köln. Bis 1999 war er Direktor der Abteilung Staatsrecht des Instituts für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

Nach seiner Emeritierung ist er nun als Anwalt tätig. Seine Arbeitsgebiete sind das Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Umweltrecht, Energierecht, Atomrecht und das Staatshaftungsrecht.

Ossenbühl ist Mitherausgeber der Fachzeitschriften Der Staat, Die Öffentliche Verwaltung und Verwaltungsrundschau.

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Fritz Ossenbühl — (* 1934) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Ossenbühl studierte, promovierte und habilitierte in Köln. Bis 1999 war er Direktor der Abteilung Staatsrecht des Instituts für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich Wilhelms Universität …   Deutsch Wikipedia

  • Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch — Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist ein staatshaftungsrechtlicher Anspruch des Bürgers gegen einen Sozialleistungsträger, den die Rechtsprechung im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung entwickelt hat.[1] In der Sache handelt es sich …   Deutsch Wikipedia

  • Allgemeines Willkürverbot — Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem „Das Recht achtet auf Gleichheit“ ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Überblick 1.2 Prüfung von Gleichheitsrechten im Unterschied zu den Freiheitsrechten 1.3… …   Deutsch Wikipedia

  • Amtshaftung — Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Systematik 1.2 Ansprüche auf Schadensersatz 1.3 Ansprüche auf Entschädigung 1.4 Ansprüche auf Folgenbeseitigung, Unterlassung und Erstattung …   Deutsch Wikipedia

  • Amtshaftungsrecht — Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Systematik 1.2 Ansprüche auf Schadensersatz 1.3 Ansprüche auf Entschädigung 1.4 Ansprüche auf Folgenbeseitigung, Unterlassung und Erstattung …   Deutsch Wikipedia

  • Amtspflichtsverletzung — Die Amtspflicht ist eine Pflicht des Beamten, die durch das Innehaben seines Amtes begründet wird. Weiterhin wird der Begriff auch etwa bei Notaren und anderen unabhängigen Trägern öffentlicher Ämter sowie bei nicht beamteten Angestellten der… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamtenhaftung — Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Systematik 1.2 Ansprüche auf Schadensersatz 1.3 Ansprüche auf Entschädigung 1.4 Ansprüche auf Folgenbeseitigung, Unterlassung und Erstattung …   Deutsch Wikipedia

  • Gleichbehandlungsgrundsatz — Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem „Das Recht achtet auf Gleichheit“ ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Überblick 1.2 Prüfung von Gleichheitsrechten im Unterschied zu den Freiheitsrechten 1.3… …   Deutsch Wikipedia

  • Gleichheitsgrundsatz — Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem „Das Recht achtet auf Gleichheit“ ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Überblick 1.2 Prüfung von Gleichheitsrechten im Unterschied zu den Freiheitsrechten 1.3… …   Deutsch Wikipedia

  • Gleichheitsrecht — Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem „Das Recht achtet auf Gleichheit“ ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Überblick 1.2 Prüfung von Gleichheitsrechten im Unterschied zu den Freiheitsrechten 1.3… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”