Otto Freiherr von Schwerin

Otto Freiherr von Schwerin
Otto Freiherr von Schwerin

Otto Freiherr von Schwerin (* 18. März 1616 auf Gut Wittstock bei Greifenhagen; † 14. November 1679 in Berlin) war ein Minister des Kurfürstentums Brandenburg.

Leben

Otto von Schwerin entstammte der pommerschen Adelsfamilie Schwerin und wurde als zweiter Sohn des pommerschen Landrates und Schlosshauptmanns von Ueckermünde auf einem Familiengut in Hinterpommern geboren. Er besuchte zunächst das Pädagogium in Stettin und studierte anschließend an der Universität Greifswald. 1637 schickte der Vater ihn zusammen mit seinem Bruder Bogislaw von Schwerin ins preußische Königsberg. Dort wurde er von der brandenburgischen Kurfürstin Elisabeth Charlotte von der Pfalz in den Hofdienst aufgenommen und 1638 von Kurfürst Georg Wilhelm von Brandenburg zum Kammerjunker ernannt.

Nach der Rückkehr von einer Studienreise durch die Niederlande, England und Frankreich wurde er 1640 in den Dienst des jungen Kurfürsten Friedrich Wilhelm I. übernommen, der ihn Anfang 1641 in diplomatischer Mission zum schwedischen Statthalter nach Stettin entsandte. Am 29. April 1641 wurde er zum Rat am Hof- und Kammergericht in Berlin ernannt und bald darauf zum Markgrafen Ernst von Brandenburg entsandt, der ihn für verschiedene diplomatische Missionen einsetzte.

Am 22. April 1642 heiratete er in Königsberg Elisabeth Sophie von Schlaberndorff und siedelte mit ihr wenige Wochen später nach Berlin über. Friedrich Wilhelm I. ernannte ihn am 13. Oktober 1645 zum Mitglied seines Geheimen Rates und nahm ihn mit nach Kleve, wo er an den Verhandlungen des Kurfürsten mit den Landständen teilnahm. Kurze Zeit nach der Hochzeit des Kurfürsten mit Luise Henriette von Oranien wurde er zum Hofmeister der neuen Kurfürstin ernannt. Weiteren Anteil hatte er an den Verhandlungen des Kurfürsten mit den Niederlanden sowie zum Frieden von Osnabrück. Noch vor dem Friedensschluss wurde er am 24. März 1648 durch Kaiser Ferdinand III. in den Reichsfreiherrnstand erhoben. In Kleve hatte er wesentlichen Anteil am Zustande eines Vertrages mit den Landständen, der am 9. Oktober 1649 beschlossen wurde.

In den folgenden Jahren arbeitete er mit dem in brandenburgische Dienste getreten Georg Friedrich von Waldeck zusammen, so bei einer Reform des Finanzwesens. Im Jahr 1652 wurde er zum General-Postdirektor ernannt. Während des Zweiten Nordischen Krieges distanzierte er sich von der zu den Schweden orientierten Politik Waldecks und setzte sich stattdessen für Verhandlungen mit Polen ein. Diese führten schließlich 1657 zur Erlangung der Souveränität Preußens.

Der Kurfürst ernannte ihn am 9. September 1658 zum Ersten Minister und Oberpräsidenten des Geheimen Rates und aller Zivilbehörden. Im folgenden begleitete Otto von Schwerin den Kurfürsten auf dessen Feldzügen nach Jütland und Vorpommern. In den Jahren 1661 und 1662 verhandelte er mit den Landständen um diese zu Zugeständnissen an den Kurfürsten zu bewegen. Ende Sommer 1662 wurde er auf eigenen Wunsch nach Berlin zurück beordert. Dort ernannte ihn Friedrich Wilhelm I. zum Erzieher des siebenjährigen Kurprinzen Karl Emil und ab 1665 auch des zwei Jahre jüngeren Friedrich. Über die Erziehung führte er Tagebuch und korrespondierte bei Abwesenheit der Eltern mit der Kurfürstin. Daneben wurde ihm die Neuregelung des Kreditwesens in der Mark Brandenburg übertragen. Zusätzlich hatte er die Aufgabe zwischen Lutheranern und Reformierten zu vermitteln und leitete auch die wenig erfolgreichen Religionsgespräche.

Zwischen 1663 und 1669 gehörte er zu den einflussreichsten Politikern am brandenburgischen Hof. Er leitete die auswärtigen Angelegenheiten und stand in Kontakt mit den Ministern ausländischer Staaten. Während des Englisch-Niederländischen Krieges war er 1666 an den Verhandlungen zum Frieden von Kleve beteiligt. Auf seinen Einfluss soll auch die vorsichtige Politik des Kurfürsten während des Devolutionskrieges zurückgehen.

1669 erkrankte Otto Freiherr von Schwerin schwer, wodurch er etwa ein halbes Jahr keine Amtsgeschäfte führen konnte. Nach seiner nicht vollständigen Genesung bat er den Kurfürsten um seine Entlassung, die dieser jedoch nicht genehmigte.

Während seiner politischen Laufbahn in der Brandenburger Regierung war er unter anderem Wirklicher Geheimer Staatsrat (Staatsminister), Ober-Hofmeister und Erz-Kämmerer der Kurmark. Schwerin war ein frommer Protestant. Er dichtete das bekannte Lied „Jesus, meine Zuversicht“, im Evangelischen Gesangbuch Nr. 526.

Sein Sohn Otto Graf von Schwerin wurde auch Geheimer Rat und Diplomat.

Literatur

  • F. Hirsch: Schwerin, Otto von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 35, Duncker & Humblot, Leipzig 1893, S. 754–763.
  • Fritz Steinwasser: Berliner Post. transpress-Verlag, Berlin 1988

Weblinks


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