- Ärztliche Weiterbildung
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Die Ärztliche Weiterbildung hat als Ziel, nach der Approbation als Arzt oder nach der Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärzte auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten zu erwerben. Dazu gehören teilweise auch der Anzahl nach festgelegte diagnostische und therapeutische Eingriffe.
Die Weiterbildungsordnung wird von der jeweiligen Landesärztekammer erstellt. Diese sind jedoch in der Regel eng an die Musterweiterbildungsordnung, die von der Bundesärztekammer entwickelt wird, angelehnt. Nach der Revision von 2003 ist die ärztliche Weiterbildung dabei meist in drei Stufen gegliedert:
- Facharzt: Die Ärztekammer vergibt nach Prüfung der Weiterbildung bei befugten Ärzten in einem Fachgebiet den Titel eines Facharztes, beispielsweise Facharzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Neurologie, Facharzt für Urologie oder Facharzt für Anästhesiologie. In manchen Fachgebieten können dabei verschiedene Facharzttitel erworben werden, etwa in der Chirurgie (Facharzt für Gefäßchirurgie, Facharzt Allgemeine Chirurgie u. a.)
- Schwerpunkt: Ein Schwerpunkt gibt eine Spezialisierung innerhalb eines Fachgebietes an, Beispiel: Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder-Kardiologie.
- Zusatzbezeichnung: Die Zusatzbezeichnungen können von Ärzten verschiedener Gebiete erworben werden. Sie unterscheiden sich in Ausbildungsumfang und Voraussetzungen deutlich. Beispiele sind die Zusatzbezeichnungen Notfallmedizin, Akupunktur, Diabetologie u. a. Die Zusatzbezeichnung ersetzt die vormalige Fachkunde und andere Weiterbildungsbezeichnungen.
Die aktuell gültige Weiterbildungsordnung (seit 1. November 2005 in Kraft) schreibt mindestens einmal jährlich stattfindende Personalgespräche und das Führen eines Logbuchs vor. Damit soll ein bundeseinheitlicher Standard geschaffen werden, der nicht nur die Lehre verbessern, sondern es Assistenten auch erleichtern soll von einem Bundesland ins andere zu wechseln. Die von der Bundesärztekammer herausgegebenen Muster-Logbücher sind inzwischen von einigen Fachgesellschaften noch weiter ausgearbeitet worden.
Frühere Weiterbildungsordnungen sahen weiterhin den Erwerb einer Fachkunde für bestimmte Untersuchungsmethoden vor (Röntgen, Bronchoskopie, Laboruntersuchungen, Duplexsonographie usw.). Fakultative Weiterbildungen wurden zum Beispiel in der Inneren Medizin für klinische Geriatrie und Intensivmedizin durchgeführt und bescheinigt. Es handelt sich hierbei gewissermaßen um „kleine Schwerpunkte“. Fachkunden und fakultative Weiterbildungen sind weiterhin gültig, werden aber nicht mehr ausgestellt. Zum Teil sind sie in Zusatzweiterbildungen aufgegangen.
Siehe auch
Weblinks
- Informationen zur Weiterbildung der Bundesärztekammer
- Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer
- Die neue Weiterbildungsordnung - Personalgespräche und Logbuch (PDF-Datei; 172 kB)
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