- PSA-Benutzungsverordnung
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Basisdaten Titel: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit Kurztitel: PSA-Benutzungsverordnung Abkürzung: PSA-BV Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Arbeitsrecht Fundstellennachweis: 805-3-1 Datum des Gesetzes: 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841) Inkrafttreten am: 20. Dezember 1996 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist eine deutsche Verordnung zur Umsetzung der EWG-Richtlinie 656/89 im Arbeitsschutz.
Die Verordnung regelt die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) durch den Arbeitgeber sowie deren Benutzung durch die Beschäftigten (§ 1).
§ 2 beschreibt die grundlegenden Anforderungen, die der Arbeitgeber bei Beschaffung, Wartung, Lagerung und Instandhaltung zu beachten hat.
§ 3 enthält Hinweise für die Unterweisung der Mitarbeiter über die Benutzung von PSA.
Gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG hat grundsätzlich der Arbeitgeber die entstehenden Kosten zu tragen.
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