- Persönliche Schutzausrüstung
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Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss bei allen Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, die aufgrund ihrer Art Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen und die durch andere Maßnahmen (technisch oder organisatorisch) nicht verhindert werden können.
Inhaltsverzeichnis
Anwendungen
Neben den technischen (Gefahrenvermeidung) und organisatorischen Maßnahmen (Gefahreinwirkung vom Menschen trennen oder zumindest zeitlich begrenzen) zählen die persönlichen Maßnahmen (Persönliche Schutzausrüstung und Unterweisung) zu den klassischen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (TOP Prinzip der Arbeitssicherheit)
Persönliche Schutzausrüstungen finden Verwendung im gesamten gewerblichen Bereich, in den Rettungsorganisationen und selbst bei hoheitlichen Organisationen wie Polizei und Militär. Aber auch in der Freizeit oder beim Sport können sie unerlässliche Hilfsmittel darstellen (z. B. Kopfschutz, Rettungsweste oder Schutzbrille). Sie müssen den jeweiligen nationalen Normen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Kategorien
Eine Unterteilung der PSA kann in verschiedene Kategorien erfolgen. Diese zeigen die Gefährdung auf, vor der die PSA schützen soll: Die Unterscheidung erfolgt aufgrund des zu erwartenden Schadensausmaßes (Verletzungsschwere): Dabei kann das Spektrum des Schadensausmaßes breit gestreut sein. Die Systematik konzentriert sich auf vier Gruppen:
- S 1: leichte Verletzung, nicht meldepflichtig, » krankheitsbedingter Ausfall < 3 Tage
- S 2: leichte Verletzung, meldepflichtiger Unfall, » krankheitsbedingter Ausfall > 3 Tage
- S 3: mittelschwere bis schwere irreversible Verletzung einer oder mehrerer Personen, » Arbeits- / Gewerbeunfähigkeit
- S 4: » Tod einer oder mehrerer Personen
Da S3 und S4 inakzeptable Folgen haben, gliedert sich die PSA nur in drei Klassen:
Kategorie I
Gegen geringfügige Risiken.
Kategorie II
Gegen mittlere Risiken, die leichte bis ernste Verletzung zur Folge haben. Oft sind hier mechanische Gefahren der Auslöser.
- Gehörschutz
- Schutzbrille
- Schutzhandschuh
- Sicherheitsschuh
- Schweißeranzug
- Schnittschutzhose für Motorsägen
- Schutzhelm in der Industrie und Baugewerbe
Kategorie III
Gegen tödliche oder nicht mehr rückgängig zu machende Schäden.
- Atemschutzgerät
- Tauchgerät
- Absturzsicherung
- Atemschutzmaske der Stufe FFP3
Spezielle PSA
Es gibt eine ganze Reihe spezifischer PSA. Diese sind unter Kategorie:Persönliche Schutzausrüstung zu finden.
Normative und rechtliche Verweise
- EU-Richtlinie 89/686/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen
- EU-Richtlinie 89/656/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (dt. Umsetzung durch PSA-Benutzungsverordnung)
Literatur
- Hans-Peter Mehlem: Persönliche Schutzausrüstungen – Arten – Eigenschaften – Bezugsquellen, 2006, ISBN 3-921059-62-3
Weblinks
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