- PSA-Forst
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Die Persönliche Schutzausrüstung für Forstwirte, kurz PSA-Forst, soll das Verletzungsrisiko bei der Waldarbeit, insbesondere beim Umgang mit der Kettensäge vermindern helfen.
Inhaltsverzeichnis
Ausrüstungsgegenstände
Zu einer vollständigen Schutzausrüstung gehören folgende fünf Ausrüstungsgegenstände:
- Der Schutzhelm für Waldarbeit (siehe Forsthelm) muss mit Gesichts- und Gehörschutz ausgestattet sein und DIN EN 397, 352 und 1731 entsprechen. Er soll vor herabfallenden Ästen schützen. Das Visier lässt möglichst viel erkennen, schützt aber Augen und Gesicht vor peitschenden Zweigen, Splittern oder Sägespänen. In Warnfarbe gehalten weist der Helm zudem auf den Standort des Arbeiters hin. Der Gehörschutz ist unerlässlich, um aufgrund der Geräuschentwicklung der Kettensäge dauerhafte Schäden am Gehör zu vermeiden.
- Eine Arbeitsjacke mit Partien in Signalfarben soll auf den Standort des Waldarbeiters hinweisen.
- Schutzhandschuhe entsprechend DIN EN 420 und 388.
- Die Schnittschutzhose soll vor Verletzungen bei der Arbeit mit der Kettensäge schützen. Bei Kontakt mit der laufenden Sägekette werden größere Bündel der in der Hose eingearbeiteten langen Kunststofffasern (Schnittschutzeinlage) herausgezogen, wickeln sich um das Antriebsrad der Kettensäge und bringen diese so in Bruchteilen von Sekunden zum Blockieren. Die Schnittschutzhose muss DIN EN 381 Teil 2 und 5 entsprechen.
- Sicherheitsschuhe oder -Stiefel müssen eine Schaftlänge von mindestens 19,5 Zentimetern aufweisen und mit griffiger Sohle, Zehenschutzkappe, Knöchelschutz und Schnittschutz entsprechend DIN EN 345 und 344 Teil 2 ausgerüstet sein.
Verwendungspflicht
In Deutschland ist die Verwendung einer aus Schutzhelm, Gehör- und Gesichtsschutz, Handschutz, Schnittschutzhose und Schutzschuhen bzw. -stiefel mit Schnittschutz bestehenden Schutzausrüstung durch die berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) als Mindestausrüstung vorgeschrieben, die Schutzausrüstung muss dem Motorsägenführer durch den Unternehmer gestellt werden.[1]
Anschaffung
Bei der Anschaffung von Schutzausrüstung sollte man auf folgende Symbole achten:
- CE-Kennzeichnung als Nachweis einer Baumusterprüfung auf die Einhaltung der einschlägigen europäischen Sicherheitsnormen.
- Als Nachweis der Schnittschutzeignung eine Motorkettensäge in einem Wappen verbunden mit der Angabe einer hinreichenden Schutzklasse, vgl. insoweit Schnittschutzhose.
- Eine Eichel mit dem Schriftzug FPA. Dieses Prüfzeichen wird vom KWF (Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik) vergeben und besagt, dass das Produkt eine Gebrauchswertprüfung bestanden hat.
Einzelnachweise
- ↑ § 4 der Unfallverhütungsvorschrift Forsten VSG 4.3 (Stand: 1. Dezember 2007)
Quellen
- Broschüre "Waldarbeit", herausgegeben vom Bundesverband der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, Kassel 1999
Weblinks
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