- Panzerkampfabzeichen Luftwaffe
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Das Panzerkampfabzeichen der Luftwaffe war eine Tapferkeitsauszeichnung der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg und wurde mit Verordnung am 3. November 1944 nach Vorbild des Heeres (Panzerkampfabzeichen Heer) durch den Oberbefehlshaber der Luftwaffe Hermann Göring eingeführt.
Das Abzeichen kam in zweifacher Ausführung zur Verleihung: in Silber, d. h. mit silbernen Eichenlaubkranz und in Schwarz, d.h. mit schwarzem Eichenlaubkranz.
Das Panzerkampfabzeichen zeigt einen schwarzfarbigen Panzerkampfwagen, umgeben von einem ovalen Eichenlaubkranz (der je nach Ausführung Schwarz oder Silber ausfiel), der in seinem Oberteil von dem Hoheitszeichen der Luftwaffe (in Mattsilber) überragt wird. Abmessungen des Adlers: Flügelspannweite 40 mm, Höhe einschließlich Hakenkreuz 20 mm; Abmessung des Kranzes: Breite mit Panzerwagen 46 mm, Höhe 55 mm.
Das Panzerkampfabzeichen konnte verliehen werden an Angehörige von Panzer-, Panzerspäh-, und Panzergrenadiereinheiten der Luftwaffe, durfte aber nur neben einem weiteren Abzeichen der Wehrmacht getragen werden.
- Die Ausführung in Silber wurde verliehen an die Panzerwagen- oder Panzerbefehlswagenführer, Panzerschützen, Panzerfahrer oder Panzerfunker sofern sich diese an mindestens drei verschiedenen Tagen bewährt hatten und die Panzerwagenbesatzung aktiv am Kampf beteiligt war. Kradmelder und Angehörige der Instandsetzungstrupps konnten ebenso berücksichtigt werden, wenn diese an drei verschiedenen Kampftagen in der vordersten Linie der Panzer mitfahrend und sich unter unmittelbarer feindlicher Waffenwirkung bewährten, bzw. in vorderster Linie bei der Wiederinstandsetzung im Kampf befindlicher Panzer an drei verschiedenen Kampftagen teilnahmen.
- Die Ausführung in Schwarz konnte allen anderen Angehörigen der Luftwaffe verliehen werden, die bei den Panzergrenadiereinheiten der Luftwaffe eingesetzt waren und an 3 Sturmangriffen, in vorderster Linie, mit der Waffe in der Hand einbrechend und an 3 verschiedenen Tagen beteiligt waren. Als Sturmangriff gleichzusetzen war die Erledigung von feindlichen Panzern im Nahkampf mit Panzernahkampfwaffen oder Panzernahkampfmittel.
Sonstiges
Laut Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 ist das Tragen der Auszeichnung in der Bundesrepublik Deutschland nur ohne nationalsozialistische Embleme gestattet.
Literatur
- Kurt-Gerhard Klietmann: Auszeichnungen des Deutschen Heeres 1936-1945, Motorbuch-Verlag Stuttgart; ISBN 3879436894
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