- Park
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Das Wort Park (von mlat. parricus „Gehege“) bezeichnet nach den Regeln der Gartenkunst gestaltete größere Grünflächen, die der Verschönerung und der Erholung dienen.
Parks wurden zunächst meist außerhalb von Städten, oft als Schlosspark, Tiergarten, („Wildpark“) mitunter auch als Jagdgarten, großflächige Landschaftsgartenanlagen angelegt. Beispiele hierfür sind der sogenannte „französische Park“ im geometrisch-regelmäßigen Stil oder der „englische Landschaftspark“ im naturähnlich-unregelmäßigen Stil.
Pückler-Muskau verfocht die Idee, dass der Park nur den „Charakter der freien Natur und Landschaft haben darf“. Der sei eine idealisierte Natur und suche die schönsten nachbildungsfähigen landschaftlichen Bilder auf einem begrenzten Raum zu vereinigen.
Wohl berechnete der Parkgestalter die Baumverteilung und Farbenmischung, dennoch durften die Eingriffe menschlicher Hand nur an den Wegen und Gebäuden sichtbar sein. Blumenverzierungen auf Beeten sind im Park ausgeschlossen; gleichwohl sollen Blumen mehr als in der freien Natur Wälder, Gebüsche, Wiesen und Gewässer schmücken, jedoch so, dass die künstliche Anpflanzung nicht bemerkt wird.
Der Park ist ein großer Garten im natürlichen Stil, aber nicht alle Gärten dieses Stils können Park genannt werden oder sind Parkgärten. Eine ansehnliche Größe des Parks war wünschenswert, aber nicht notwendig. Im kleinen Park wurde der Wald zum Wäldchen und Hain, der See zum Weiher (Teich).
Seit Mitte des 18. Jahrhunderts wurden zunehmend innerstädtische Aufenthalts- und Erholungsgebiete errichtet, etwa Volksgärten, Volksparks und Stadtparks (siehe: Volksgarten) sowie Stadtwälder.
Die Funktion von Wäldern und Parks als „Grüne Lungen“ gilt besonders in der Nähe von Städten und Ballungsgebieten als besonders wichtig. Das bezieht sich in erster Linie auf die Sauerstoffbildung, aber daneben auch auf die Wirkung als Staubfilter durch die Blätter und Nadeln.
In Deutschland unterscheidet man zudem je nach Fläche Parks mit bestimmtem Status. Geschützte Naturflächen von mindestens 20.000 Hektar mit geringem Schutzgrad und hauptsächlich touristischem Erholungsgebiet werden als Naturpark bezeichnet, ab einer Fläche von mindestens 10.000 Hektar mit mittlerem bis hohem Schutzgrad gelten sie als Nationalparks. Im übertragenen Sinne wird der Begriff auch für großflächige Gebiete benutzt, etwa Landschaftspark und Regionalpark.
Einzelne Formen
Vergleiche auch: Garten
- Bergpark
- Bürgerpark
- Freizeitpark
- Kunstpark
- Kurpark
- Landschaftspark
- Nationalpark
- Naturpark
- Schlosspark
- Sportpark
- Themenpark
- Vergnügungspark
- Volksgarten (Volkspark, Stadtpark, Stadtgarten)
- Wildpark
- Zoo (Tiergarten/Tierpark)
Literatur
- Schwarz, Angela: Der Park in der Metropole. Urbanes Wachstum und städtische Parks im 19. Jahrhundert. Bielefeld (Transcript) 2005, ISBN 3899423062
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