- Parkraumüberwachung
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Die Überwachung des ruhenden Verkehrs (auch: Parkraumüberwachung, PÜ) ist die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgabe, Verstöße im ruhenden Straßenverkehr als Verkehrsordnungswidrigkeit zu ahnden. Darunter fallen vor allem Verstöße gegen Parkverbote, zeitlich begrenztes Parken und gebührenpflichtiges Parken.
Beispiele
- die Entfernung von Kraftfahrzeugen an gefährlichen Stellen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (z. B. Parkverbote und Haltverbote) durch Abschleppungen,
- die Unterstützung von Parkraumkonzepten durch Reduzierung des Autoverkehrs in bestimmten Bereichen (dies trifft z. B. zu bei Parkplätzen mit Bewohnerparkplätzen oder zur Lenkung des ruhenden Verkehrs in Innenstädten),
- die Sicherung von Einnahmen bei gebührenpflichtigen Parkplätzen,
- die Gewährleistung der Fahrzeugsrotation auf Kurzzeitparkplätzen (Kurzzeitparkbedürfnis),
- die Vermeidung von Langzeitparken (über mehrere Tage), wo dies verboten ist,
- die Vermeidung der Blockade von Behindertenparkplätzen und Zufahrten,
- die Gewährleistung des Durchkommens von Fahrzeugen des Rettungsdienstes und der Feuerwehren (2,6 m verbleibende Fahrbahnbreite)
Die Parküberwachung wird überwiegend durch uniformierte Politessen durchgeführt. Diese können Angestellte im Verkehrsaußendienst einer kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) oder der Landespolizei Polizeihostess ([PH]) angehören. Räumlich ist das Gebiet der gemeindlichen und der polizeilichen Dienstkräfte meist aufgeteilt.
Zur Ausstellung von Verwarnungen mit Verwarnungsgeld sind heutzutage die Dienstkräfte meist mit Kleinstcomputern mit integriertem Drucker, womit auch eine Vornotierung möglich ist, oder mit einem PDA ausgestattet; zuvor wurden die Strafzettel per Hand geschrieben. Neuste Anwendungen basieren auf der direkten Übermittlung der Anzeige an die zuständige Ordnungsbehörde über Mobilfunk bzw. WLAN. Die PH können zusätzlich auch Verkehrsordnungswidrigkeiten anzeigen, wenn hierbei für einen Tatbestand ein Bußgeld (über 35 Euro) vorgesehen ist.
Ein weiteres Aufgabenfeld der Dienstkräfte ist die Anordnung von Versetzungen oder Abschleppungen von nicht ordnungsgemäß geparkten KFZ und die Verständigung der Polizei bei vermuteten Parkausweisfälschungen. In München haben geschulte Dienstkräfte der kommunalen Verkehrsüberwachung auch die Aufgabe, Auskünfte in bezug auf die Stadt zu erteilen; diese sind mit einem Schild „Info“ erkennbar.
Daneben sind auch Polizeivollzugsbeamte mit der Verfolgung von Verstößen gegen Sanktionsvorschriften im ruhenden Verkehr betraut, die sich jedoch auch mit fast allen möglichen Verstößen im fließenden Verkehr befassen (z. B. Verkehrsstraftaten).
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