- Passauer Verhandlungen
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Der Passauer Vertrag vom 2. August 1552 zwischen dem römisch-deutschen König Ferdinand I. und den protestantischen Reichsfürsten unter der Führung Moritz von Sachsen nach dem Fürstenaufstand stellte die formale Anerkennung des Protestantismus dar, die mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 reichsrechtlich festgeschrieben wurde. Er wurde im Schloss der Grafen Solms in Rödelheim unterzeichnet.
Infolge der hastigen Flucht der Truppen des Kaisers Karl V. aus Innsbruck hatte Moritz sein oberstes Kriegsziel erreicht. Er wollte Verhandlungen mit Ferdinand I., dem Bruder Karls und zeitweisem Regent für das Reich, aufnehmen und zu einer Lösung der Religionsfrage im Reich gelangen. Dies war mit Karl nicht möglich, da er nicht zu einer friedlichen Regelung bereit war.
Inhaltsverzeichnis
Reichsrechtliche Bedeutung
Dieser Vertrag war zugleich auch eine Kompromissvereinbarung zwischen Ferdinand und Moritz. Ferdinands Wahl wurde durch die deutschen Protestanten unterstützt. Ferdinand seinerseits verpflichtete sich, Landgraf Philipp von Hessen freizulassen. Philipp war der Schwiegervater des Moritz von Sachsen und befand sich seit der Wittenberger Kapitulation 1549 in kaiserlicher Gefangenschaft. Auch der bis dahin gefangen gehaltene Kurfürst Johann Friedrich I. von Sachsen kam im Gefolge der Friedensverhandlungen wieder frei. In den Aufgabenbereich des Kaisers fiel es auch, für den Schutz des Heiligen Römischen Reiches gegen die Bedrohung durch die Türken zu sorgen. Die Protestanten ihrerseits unter Moritz von Sachsen verpflichteten sich, ihn hierbei zu unterstützen.[1]
Position des Kaisers
Da Karl nicht den ihm zugeleiteten Vertragsentwurf unterzeichnen wollte und auf einer Befristung des vereinbarten Gewaltverzichtes bestand, war der Vertrag trotz seiner grundlegenden Bedeutung für den Frieden im Reich tatsächlich nur ein Waffenstillstand zwischen den beiden Konfessionen. Dieses Provisorium, vor diesem waren alle religionspolitischen Entscheidungen des Reichstages ebenfalls befristet, sollte bis zum nächsten Reichstag gelten, der dann nach Wegen zu einer religiösen Wiedervereinigung des Reiches zu suchen habe. Zu einer Unterzeichnung durch Karl kam es indes doch am 15. August 1552. [2]
Insofern waren die dem Vertrag vorangegangenen Passauer Verhandlungen wesentlich wichtiger. Sie werden von Historikern als das eigentlich Bahnbrechende angesehen. Die Verhandlungen fanden in einer Atmosphäre des unmittelbar drohenden und von Markgraf Albrecht Alcibiades dann auch tatsächlich geführten Krieges statt. So versammelten sich in Passau Ferdinand, Moritz, die Abgesandten der anderen Kurfürsten, Albrecht von Bayern, die Bischöfe von Salzburg, Passau und Eichstätt und die Vertreter von Württemberg, Küstrin und Jülich. Die Vertreter des Kaisers hatten allerdings keine Vollmachten, einen endgültigen Vertrag abzuschließen, Karl wollte selbst entscheiden. Die Verhandlungen fanden hauptsächlich zwischen den Kriegsparteien statt. Ferdinand und die anderen Fürsten vermittelten bei Konflikten.
Karl widersetzte sich lange den Forderungen der aufständischen Fürsten, und mit der Standhaftigkeit der kaisertreuen Stadt Frankfurt am Main, die dem Ansturm der Fürsten trotzte, und Geldbewilligungen aus Neapel und von den Fuggern änderte sich allmählich die Lage. Den verlangten definitiven, immerwährenden Frieden in der Religionsfrage lehnte Karl ab.
Interessen der Fürsten
Aber fast alle an den Verhandlungen Beteiligten waren an einem stabilen, tragfähigen Ausgleich auf der Grundlage des Status quo interessiert. Das war insofern interessant, als die katholische Kirche bis dahin immer darauf bestand, dass die Einheit der Kirche unbedingt gewahrt bleiben müsse. Zweitens war man sich darin einig, dass dem Frieden vor der Wiedervereinigung der Kirche Vorrang einzuräumen sei. Die Glaubensauseinandersetzungen müssten verrechtlicht und damit politisch neutralisiert werden. Man wollte einen stabilen Frieden, mochten die theologischen Fragestellungen auch weiterhin ungelöst bleiben. Auch diese Ansichten hatten kurz zuvor noch kaum Anhänger im Reich besessen. Und drittens waren die in Passau versammelten Fürsten der Überzeugung, dass die Reichsstände selbst die Probleme zu lösen hätten. Es wäre nicht nur eine Aufgabe des Kaisers oder des Papstes, Frieden zu schaffen, sondern das Reich müsste von innen heraus befriedet werden. Die Ansichten der Kurie wurden nicht zur Kenntnis genommen und auch das bisherige Provisorium von Karl V. in Form des Augsburger Interims wurde stillschweigend preisgegeben.
Trotz der Ablehnung des Vertrages als dauerhafte Regelung durch Karl stimmte auch Moritz der Befristung zu. Er wollte sich lieber als Retter des Protestantismus sehen, als den Krieg gegen die Habsburger weiter fortzusetzen, zumal der Krieg langfristig auf Grund der Ressourcen des Kaisers wahrscheinlich sowieso nicht zu gewinnen gewesen wäre.
Anmerkungen
- ↑ Tatsächlich leisteten die Protestanten unter Moritz ihm mit einigem Erfolg Hilfe. Die ersten ernsten Probleme mit der „Reichstürkenhilfe“ traten auf, als der Nachfolger von Ferdinand, Maximilian II. beabsichtigte, die Krone von Polen zu erlangen. Dies führte zu einer Annäherung Maximilians an den Papst und zu einer Entfremdung von den deutschen Protestanten.
- ↑ Karl V. indes gedachte nicht, sich an diese Vereinbarungen zu halten, die er auf Ferdinands Drängen hin unterzeichnet hatte. Er versuchte, den Passauer Vertrag wie auch die Kaiserwahl von Ferdinand I. zugunsten von Philipp II. von Spanien zu hintertreiben, was den Interessen der deutschen Kurfürsten zuwiderlief. Dennoch musste Karl seine Pläne die Spanische Sukzession des Kaisertums betreffend aufgeben. Auch nach dem Tod von Kurfürst Moritz 1553 infolge der Schlacht bei Sievershausen, als der Vertrag in Gefahr stand, durch den Egoismus dessen einstigen Verbündeten Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach zu scheitern, vermochte Karl schließlich die Geschicke im Reich nicht mehr nach seinen Vorstellungen zu ordnen. Markgraf Albrecht Alcibiades selbst hatte die Möglichkeiten, mit einem französischen Bündnispartner im Rücken weiter seine Raubzüge machen zu können, gründlich überschätzt. vgl. http://webdoc.sub.gwdg.de/diss/2002/komatsu/komatsu.pdf S. 167 f.
Literatur
- Volker Henning Drecoll: Der Passauer Vertrag (1552). Einleitung und Edition. Berlin, New York: Walter de Gruyter, 2000 (Arbeiten zur Kirchengeschichte 79) ISBN 3-11-016697-6
- Der Passauer Vertrag von 1552. Politische Entstehung, reichsrechtliche Bedeutung und konfessionsgeschichtliche Bewertung, hrsg. von Winfried Becker. Neustadt a.d. Aisch 2003 (Einzelarbeiten aus der Kirchengeschichte Bayerns 80) ISBN 3-7686-4221-6
- Axel Gotthard: Das Alte Reich 1495 - 1806. Darmstadt 2003 ISBN 3-534-15118-6
- Joseph Lortz: Die Reformation in Deutschland. Herder, Freiburg i.B. 1940. (2. Band)
Weblinks
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