- Familienstammbuch
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Das Familienstammbuch oder Stammbuch der Familie ist in Deutschland gebräuchlich, die meisten Familien führen es bei ihren persönlichen Unterlagen.
Das Familienstammbuch enthält die beglaubigten Abschriften der staatlichen Personenstandsbücher (seit 1. Januar 2009 aus dem Personenstandsregister). Ausgestellt wird es, wenn gewünscht, am Tag der Eheschließung oder der Lebenspartnerschaft und dabei den frisch verheirateten Eheleuten (früher nur dem Ehemann) bzw. in einigen Bundesländern auch Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern übergeben.
Diese Familienstammbücher sind eine der jüngsten Quellen der Familiengeschichte, weil sie flächendeckend erst mit den Standesämtern am 1. Januar 1875 eingeführt wurden.
Eingetragen werden die Herkunft, die Eltern der Ehepartner bzw. Lebenspartner und gegebenenfalls die Geburten von Kindern, Bescheinigungen der Kirche über die kirchliche Trauung und die Taufen der Kinder, sowie Sterbeurkunden.
In der Schweiz hieß das vergleichbare Dokument, das bis 2005 ausgestellt wurde, Familienbüchlein.
Abgrenzung
- Das Familienstammbuch wird manchmal auch nur Stammbuch oder fälschlicherweise Familienbuch genannt.
- Ein Familienstammbuch ist nicht zu verwechseln mit einem Ahnenpass.
Kategorien:- Genealogie
- Personenstandsrecht (Deutschland)
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