Pensumlohn

Pensumlohn
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Leistungsentgelt (früher: Leistungslohn) ist eine Form des Arbeitsentgelt, bei der nicht die Zeit, während der gearbeitet wird (Zeitlohn), sondern die erbrachte oder zu erbringende Leistung Basis der Entgelthöhe ist. Das Leistungsentgelt gilt somit der Person, welche eine Stelle einnimmt. Es ist ein persönlicher Entgeltbestandteil. Das Leistungsentgelt wird zumeist in Form einer Zulage auf ein regelmäßiges Grundentgelt gezahlt. Damit ist nur ein Teil des Entgeltes von der Leistung abhängig, der Rest von der gearbeiteten zeit.

Arten des Leistungsentgelt

Es werden zwei Situationen unterschieden:

  • Eine Prämie die für regelmäßig außergewöhnliche Leistung bereits im Voraus gezahlt wird.
  • Eine Belohnung spezifizierter Einzelleistungen. Sei es durch Akkord, Bonus, Prämie oder Leistungszulage. Diese Art des Leistungsentgelt wird in der Regel nachschüssig bezahlt. Die Nachschüssigkeit birgt dabei das Risiko, dass der Beschäftigte diese Art des Leistungsentgelts als Misstrauen, sonst würde die vertragliche Leistung nicht erbracht, interpretiert.

Dabei ist:

  • beim Akkord der Leistungsentgeltbestandteil proportional der Leistungsmenge und
  • bei der Prämie ist die Höhe nicht proportional der Leistungsmenge sondern orientiert sich beispielsweise an stufenweisen Leistungssteigerungen (Mengenprämie). Möglich sind auch Ersparnis-, Qualitäts- oder Terminprämien
  • der Bonus ein einmaliger, meist leistungs- oder bilanzabhängigen Zuschlag

Siehe auch


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  • Pensumlohn — Lohnvereinbarung, die die Verpflichtung des Arbeitnehmers enthält, in einem bestimmten Zeitabschnitt eine bestimmte Leistung (Pensum) zu erbringen. Zu unterscheiden sind: ⇡ Festlohn und ⇡ Programmlohn. Neue Lohnformen, die auf einer erwarteten,… …   Lexikon der Economics

  • Festlohn — eine Art von Vertragslohn (in ähnlicher Form auch ⇡ Pensumlohn oder Kontraktlohn bezeichnet). Das Entgelt wird auf Zeitbasis für eine Tagesleistung (Measured Day Work) vereinbart …   Lexikon der Economics

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