- Zulage
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Die Zulage (auch Zuschlag) ist ein spezieller Tarif, der für Sonderleistungen zu entrichten ist, die über die normalen Vertragsbedingungen hinausgehen. Im Rahmen von Arbeits- oder Dienstverhältnissen handelt es sich um eine Sonderzahlung bzw. einen finanziellen Bonus, der bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Beschäftigungsbehörde oder dem Arbeitgeber als Ausgleich besonderer Umstände oder Belastungen gewährt werden kann. Auch bei der Benennung besonderer Sozialleistungen und Subventionen wird der Ausdruck häufig verwendet.
Beispiele
- Bei der Eisenbahn wird für die Nutzung der oberen Wagenklasse ein 1.-Klasse-Zuschlag erhoben; ähnliches gilt im Flugverkehr für die oberen Beförderungsklassen Business- und First Class
- Bei einer Taxifahrt ist ab einer gewissen Uhrzeit ein Nachtzuschlag zu entrichten
- Der Bauzuschlag ist ein Lohnbestandteil im Baugewerbe für besondere Belastung; ähnliche Zuschläge gibt es auch für andere Arbeitnehmergruppen wie Forstarbeiter und Bergarbeiter, sowie allgemeine Erschwerniszulagen, Gefahrenzulagen und Schmutzzulagen
- Die zusätzliche Zahlung für Sonn- Feiertags- und Nachtarbeit. Noch um 1975 betrug in bestimmten Industriezweigen der Zuschlag für Nachtarbeit am Feiertag 100 % des Stundenlohns
- Eine an besondere Voraussetzungen gekoppelte Sozialleistung, wie Eigenheimzulage, Kinderzulage, Kinderzuschlag, Altersvorsorgezulage
- Subventionen, wie die Arbeitnehmersparzulage und die Investitionszulage
- Buschzulage, Berlinzulage, Spezifika der deutschen Verhältnisse
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