- Personenkennziffer (Bundeswehr)
-
Eine Personenkennziffer (abgekürzt PK) ist ein alphanumerischer Code, der die eindeutige Identifizierung eines Bundeswehrangehörigen, eines Zivildienstleistenden oder Angehörigen der Wehrverwaltung ermöglicht.
Alle deutschen Soldaten, Zivildienstleistenden sowie Angehörige der Bundeswehrverwaltung bei Bundeswehr und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sind mit einer Personenkennziffer verzeichnet. Diese setzt sich aus dem Geburtsdatum, dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens und einer fünfstelligen Zahl, von der die ersten drei Stellen den Meldebezirk (bei Soldaten das Kreiswehrersatzamt) angeben, zusammen. Prinzipiell besitzt somit jeder deutsche Mann eine PK (auch bei Ausmusterung oder Rückstellung), sowie diejenigen Frauen, die freiwilligen Wehrdienst leisten oder in der Wehrverwaltung beschäftigt sind.
Inhaltsverzeichnis
Zweck
Die Personenkennziffer wird im Schriftverkehr auf allen eine Person betreffenden Dokumenten angegeben, um eine schnelle Identifizierung der Person zu ermöglichen. Ebenso war sie eine der wichtigen Identifikationsmerkmale für die Wehrsold- und Gehaltszahlung. Durch die Einführung der einheitlichen IT-Basierten Personalverwaltung SASPF wird die Personenkennziffer in Personal- und Gehalts- bzw. Besoldungsangelegenheiten immer mehr von der neuen Personalnummer verdrängt.
Zusammensetzung der Personenkennziffer
- Beispiel
- 261083-K-20917
Geburtsdatum
In den ersten sechs Stellen wird das Geburtsdatum erfasst. Die Person im Beispiel ist am 26. Oktober 1983 geboren.
Nachname (Initial)
Der Buchstabe ist der erste Buchstabe des Nachnamens. Im Beispiel beginnt er mit dem Buchstaben „K“. Dieser Buchstabe bleibt selbst nach einer Namensänderung gültig.
Kreiswehrersatzamt oder Meldebezirk
Die ersten drei Ziffern nach dem Namensinitial stehen für das Kreiswehrersatzamt beziehungsweise den Meldebezirk, in dem die Person bei Erstellung der PK erfasst war. Im Beispiel wurde die Person vom Kreiswehrersatzamt (KWEA) Lüneburg (209) gemustert.
An der ersten Ziffer der zweiten Zahlenkolonne ist zu erkennen, aus welcher Region Deutschlands die Person stammt. Bei männlichen Personen wird bei der Wehrerfassung (mit etwa 17 Jahren) die PK erstellt.
Die Ziffern bedeuten
- 1 steht für Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg.
- 2 steht für Niedersachsen und Bremen.
- 3 steht für Nordrhein-Westfalen.
- 4 steht für Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen.
- 5 steht für Baden-Württemberg.
- 6 für Bayern.
- 7 steht für Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin.
Ist die Person im obigen Beispiel aktiver Soldat, Wehrpflichtiger, oder unterliegt er der Wehrüberwachung, wurde sie in Niedersachsen (Lüneburg) durch das Kreiswehrersatzamt erfasst.
Folgeziffer
Diese Ziffer ist eine laufende Nummer, um in einem KWEA oder Meldebezirk Personen mit gleichem Geburtstag und Nachnamensinitial unterscheiden zu können. Die Ziffer 0 wird nicht vergeben. Die erste Person mit Geburtsdatum und Anfangsbuchstabe des Nachnamens erhält die 1 (wie im Beispiel), die nächste die 2 und so fort.
Prüfziffer
An der letzten Stelle steht eine Prüfziffer, die sich aus allen voranstehenden Zeichen berechnen lässt. Dazu wird das Initial durch eine Zahl ersetzt:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 Danach gewichtet man die Ziffern nacheinander mit 234567-1-6723, addiert die Produkte, bildet den Rest der Division der Summe durch 11, zieht ihn von 11 ab und bildet den Rest der Division der Differenz durch 10 und erhält die Prüfziffer.[1]
Damit baut sich obiges Beispiel wie folgt auf:
Personenkennziffer TT MM JJ Initial KWEA FZ PZ 26 10 83 - K - 209 1 7 Namensänderung
Sollte sich der Name der Person ändern, zum Beispiel durch Heirat oder amtliche Namensänderung, bleibt der Buchstabe der Personenkennziffer unverändert. Ein Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen KWEA führt ebenfalls nicht zur Vergabe einer neuen PK.
Sonstiges
Wie alle Angehörigen des Militärs tragen deutsche Soldaten im Dienst zur Identifizierung eine Erkennungsmarke. Hierbei handelt es sich um eine in der Mitte perforierte ovale Metallmarke mit mehreren Feldern. In eines dieser Felder wird die Personenkennziffer eingeprägt. Die Erkennungsmarke enthält zusätzlich zur PK weitere Daten (unter anderem die Blutgruppe und die Religionsangehörigkeit). Die Personenkennziffer fällt, da sie das komplette Geburtsdatum enthält, unter erhöhte Datenschutzprioritäten.
Quellen
Wikimedia Foundation.