- Personenkennzeichen
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Personenkennzeichen sind Kombinationen alphanumerischer Zeichen, die einer bestimmten Person zugeordnet sind. Dieser Begriff ist vor allem in Zusammenhang mit dem Datenschutz relevant.
Inhaltsverzeichnis
Zweck
In der Theorie sollten Personenkennzeichen – wie ihre Pendants aus der Kfz-Welt – die Unterscheidbarkeit von allen anderen Menschen einer möglichst großen Gruppe, meistens eines Staates, bewirken. In der Praxis ist dies allerdings nicht so leicht möglich, da Datenzwillinge die eindeutige Unterscheidbarkeit erschweren und die Zuordnung von Person und Personenkennzeichen somit nicht immer eindeutig ist.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind Personenkennzeichen problematisch, da sie die Zusammenführung von unterschiedlichen Lebensbereichen und somit die Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile erlauben. Die Intensität des grundrechtlichen Eingriffs steigt mit dem Umfang des Verwendungsbereichs des Personenkennzeichens.
Identifikationssysteme
Deutschland
Eine allgemeine Identifikationsnummer ist in der Bundesrepublik Deutschland verfassungswidrig.
Alle deutschen Soldaten und Zivildienstleistende bei der Bundeswehr oder dem Bundesamt für den Zivildienst sind mit einer Personenkennziffer (abgekürzt PK) verzeichnet.
Zum 1. Juli 2007 wurde für jeden Einwohner eine unveränderbare Steuer-Identifikationsnummer angelegt. Sie gilt von der Geburt an und wird erst 20 Jahre nach dem Ableben der Person gelöscht.
Darüber hinaus ist jeder Erwerbstätige über die sogenannte Versicherungsnummer der Rentenversicherung identifizierbar.
In der DDR war jeder Einwohner ab dem 1. Januar 1970 über die Personenkennzahl registriert.
In den 1970er Jahren gab es auch in der Bundesrepublik Pläne für eine Personenkennziffer; diese sollte Verwaltungsvorgänge rationalisieren, indem sie die Personendaten sämtlicher Einwohner in einer Zentraldatei zusammengeführt hätte. Die Pläne wurden allerdings nicht umgesetzt.
Grundsatzentscheidung 1983
Bereits im sogenannten Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 wurde ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung postuliert und mehrfach auf Personenkennzeichen eingegangen und solchen schwere datenschutzrechtliche Bedenken gegenübergestellt. Die eigentlich geplante Volkszählung lief im Kern auf die Erfassung der gesamten Bevölkerung mit den Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung hinaus und praktisch stand die Einführung eines Personenkennzeichens bevor, die schon 1978 gescheitert war und bis zu einem gescheiterten Versuch des Reichssicherheitshauptamtes von 1944 zurückverfolgt werden kann (Reichspersonalnummer). In seinem Urteil von 1983 hat das Bundesverfassungsgericht die Zuordnung der persönlichen Daten durch eine Ordnungsnummer ausdrücklich verboten. Die Daten der Volkszählung 2011 werden in den ersten vier Jahren über eine eindeutige Personenkennziffer zuordnungsbar sein.
Die Bedenken bestätigte das Bundesverfassungsgericht anlässlich des Urteils zur Online-Durchsuchung, indem es ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme formulierte. Die Erkenntnis, dass es keine belanglosen Daten gibt, wenn Daten gesammelt werden, etablierte den Datenschutz als Persönlichkeitsschutz.
Österreich
Obwohl die österreichische Rechtsordnung kein explizites Verbot von Personenkennzeichen kennt, ist die Verwendung von Personenkennzeichen nach der herrschenden Lehre aus Datenschutzgründen unzulässig. Trotzdem bestehen in der österreichischen Rechtsordnung etliche Quasi-Personenkennzeichen, wobei die Sozialversicherungsnummer auf Grund ihres hohen Verbreitungsgrads als echtes Personenkennzeichen zu betrachten ist.
Mit BGBl. I Nr. 10/2004 kam es zur Einführung des E-Government-Gesetzes, das eine neue, datenschutzkonforme Lösung der Personenkennzeichenproblematik herbeiführt.
Beispiele für Personenkennzeichen im österreichischen Recht
- die Sozialversicherungsnummer, die weitverbreitet ist (§ 31 Abs. 4 Z 1 ASVG)
- die ZMR-Zahl (§ 16 Abs. 4 Meldegesetz 1991)
- die Stammzahl, die allerdings nur verdeckt verwendet werden darf (§ 2 Z 8 E-GovG)
- die bereichsspezifischen Personenkennzeichen, die nur für eingeschränkte Bereiche verwendet werden dürfen (§ 9 E-GovG)
Schweiz
In der Schweiz soll demnächst eine neue Sozialversicherungsnummer in Form einer verwaltungs- und registerübergreifenden Personenidentifikationsnummer (PIN) eingeführt werden. Sowohl die Sozialversicherer als auch die staatliche Behörden sollen mit der PIN arbeiten. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat Bedenken gegen diese Planungen angemeldet. Er befürchtet, dass die Verwendung der PIN den Persönlichkeits- und Datenschutz beeinträchtigen wird.
Schweden, Norwegen, Dänemark
In den skandinavischen Ländern gibt es eine personnummer, die aus dem sechstelligen Geburtstag in der Form JJMMTT (Schweden) bzw. TTMMJJ (Dänemark und Norwegen) gefolgt von 4 Ziffern (in Norwegen 5 Ziffern), die unter anderem das Geschlecht kodieren, besteht. Diese Nummer wird sowohl von öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Stellen als Schlüssel verwendet.
USA
In den Vereinigten Staaten von Amerika wird im allgemeinen die Sozialversicherungsnummer schon seit vielen Jahren als Personenkennzeichen verwendet, da es keine allgemeine Meldepflicht gibt.
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