- Peter O. Mülbert
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Peter O. Mülbert (* 1. April 1957 ) ist ein deutscher Jurist.
1976 begann er das Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und Genf. 1981 absolvierte Mülbert die erste juristische Staatsprüfung in Tübingen. Von 1982 bis 1985 war er als Rechtsreferendar am Landgericht Tübingen tätig. Im Jahre 1984 promovierte Mülbert zum Thema „Missbrauch von Bankgarantien und einstweiliger Rechtsschutz: die dogmatischen Grundlagen der Bankgarantie "auf erstes Anfordern" und ihre Behandlung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes“ zum Dr. jur. an der Universität Tübingen. 1985 folgte die zweite juristische Staatsprüfung in Stuttgart.Immer wieder war Mülbert als Voll- bzw. Teilzeitassistent beschäftigt. Er habilitierte 1995 zum Thema „Aktiengesellschaft, Unternehmensgruppe und Kapitalmarkt: Die Aktionärsrechte bei Bildung und Umbildung einer Unternehmensgruppe zwischen Verbands- und Anlegerschutzrecht“ an der Universität München.
1995 wurde Mülbert an der Universität Heidelberg zum Universitätsprofessor ernannt. Später erfolgte die Ernennung zum Universitätsprofessor an der Universität Trier. In den Jahren 1997 sowie 1998 war Mülbert Dekan des Fachbereiches Rechtswissenschaften an der Universität Trier. 1998 lehnte Mülbert den Ruf auf die Nachfolge von Karsten Schmidt an der Universität Hamburg ab. Seit 1999 ist Prof. Dr. Mülbert bis heute Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Bankrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Direktor des Instituts für deutsches und internationales Recht des Giro-, Spar- und Kreditwesens. 2010 lehnte Mülbert einen Ruf auf die Nachfolge von Holger Fleischer an der Universität Bonn ab. Im gleichen Jahr erfolgte die mit einer 5-jährige Freistellung von der Lehre verbundene Aufnahme in das Gutenberg Forschungskolleg.
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