Klaus Hopt

Klaus Hopt

Klaus J. Hopt (* 24. August 1940 in Tuttlingen) ist ein deutscher Jurist und prominenter Vertreter des deutschen Wirtschaftsrechts.

Inhaltsverzeichnis

Wissenschaftlicher Werdegang

Klaus J. Hopt studierte ab 1959 Rechtswissenschaft, Volkswirtschaftslehre und politische Wissenschaften in München, Tübingen, Bilbao, Paris und New York. Nach Promotion zum Dr. iur. 1967 („Schadensersatz aus unberechtigter Verfahrenseinleitung. Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum Schutz gegen unberechtigte Inanspruchnahme staatlicher Verfahren“) und zum Dr. phil. 1968 („Die Dritte Gewalt als politischer Faktor. Eine Fallstudie zur Reform der Wahlkreiseinteilung in den USA.“) habilitierte er sich 1973 an der Universität München mit einer Arbeit zum Kapitalanlegerschutz im Recht der Banken. Von 1974 bis 1978 war Hopt Professor an der Universität Tübingen, 1978 bis 1980 an der Europa-Universität in Florenz, 1980 bis 1985 erneut in Tübingen, von 1985 bis 1987 an der Universität Bern und von 1987 bis 1995 an der Universität München. Von 1995 bis zu seiner Emeritierung 2008 war Klaus J. Hopt Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Klaus Hopt ist Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Hamburg.

Schüler von Hopt sind Peter O. Mülbert, Stefan Grundmann, Hanno Merkt, Marina Wellenhofer, Harald Baum, Brigitte Haar, Jan von Hein, Heike Schweitzer, Thomas von Hippel und Markus Roth.

Gastprofessuren

Klaus Hopt war 1979 Gastprofessor an der University of Pennsylvania in Philadelphia/USA und 1981 sowie 1983 an der Europa-Universität in Florenz/Italien. Er war 1987 Gastprofessor an der Universität Paris I (Sorbonne) und 1988 an der Universität Kyōto in Japan. 1989/1990 war er Gastprofessor an der Univ. Libre de Bruxelles in Belgien und 1991 an der Universität Genf und der Universität Tokio. Es folgte ein Gastprofessur 1994 an der University of Chicago. Er war 1999 und 2006 an der New York University (Global Faculty)/USA Gastprofessor und 2002 an der Harvard University. 2002/2003 war er Gastprofessor an der Anton Philips Chair Tilburg Universiteit in den Niederlanden. Ferner war er 2003, 2004 und 2005 an der Universität Paris II (Panthéon-Assas), 2007 und 2008 an der Universität Rom (LUISS) und 2008 an der Universität Lissabon Gastprofessor.

Seit 1975 ist er Mitglied der International Faculty for Corporate and Capital Market Law.

Hopt ist Herausgeber und Autor diverser Standardwerke, zu denen ein Kommentar des Handelsgesetzbuchs (HGB) gehört, und Verfasser von über 300 Aufsätzen zum deutschen und europäischen Handels-, Gesellschafts-, Bank-, Börsen- und Wirtschaftsrecht.

Sonstige Tätigkeiten

Auch neben seiner akademischen Tätigkeit ist und war Klaus J. Hopt vielfältig aktiv.

Von 1981 bis 1985 war er Richter am Oberlandesgericht Stuttgart. Von 1995 bis 2001 war er Mitglied der früheren Übernahmekommission; seit 2002 gehört er dem nach § 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebildeten Übernahmebeirat an, der an die Stelle der Übernahmekommission getreten ist. Seit 2000 ist Hopt Mitglied der Deputation des Deutschen Juristentages (DJT). Zudem war er 2001 bis 2002 Mitglied der High Level Group of Company Law Experts zur Beratung der Europäischen Kommission in Brüssel. 2002 war Hopt Vorsitzender der Abteilung Wirtschaftsrecht (Anlegerschutz) des 64. DJT in Berlin. Seit 2002 ist er Mitglied der Börsensachverständigenkommission und war außerdem 2002 bis 2008 Vizepräsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft. 2003 bis 2006 amtierte er als Vorsitzender des Wissenschaftlichen Rates der Max-Planck-Gesellschaft und 2003 bis 2005 als Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Börse AG. 2004 war er stellvertretender Vorsitzender der Abteilung Altersvorsorge des 65. DJT in Bonn und hatte 2008 den Vorsitz der Abteilung Wirtschaftsrecht (Börsengesellschaftsrecht) des 67. DJT in Erfurt inne.

Zudem war er Sachverständiger unter anderem für den Deutschen Bundestag (Rechtsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft, Finanzausschuss, Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen), vor dem Bundesverfassungsgericht, für das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, für die Bundesbank, die Europäische Kommission, die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, für Bulgarien und die Weltbank.

Gemeinsam mit seiner Frau hat Klaus J. Hopt 1996 die Hopt-Nguyen-Stiftung errichtet, die sowohl karitativen als auch wissenschaftlichen Zwecken dient. Gefördert wurden unter anderem diverse Projekte in Vietnam, darunter Tagesstätten und Heime für Behinderte sowie ein Entwicklungsprogramm für die Berufsausbildung junger Mädchen und Frauen.[1]

Ehrungen

Werke (Auswahl)

Nachweise

  1. Zur Stiftungstätigkeit: "Über Grenzen hinweg denken und handeln", Interview mit Klaus J. Hopt, in: Stiftung & Sponsoring 2/2007, S. 6, 8.

Weblinks


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