Staatssekretär

Staatssekretär

Der Staatssekretär ist

  1. ein dem Minister untergeordnetes Regierungsmitglied oder
  2. der Amtstitel des höchsten Beamten eines Ministeriums oder einer sonstigen obersten Behörde. Staatssekretäre nehmen als so genannte Amtschefs in Ministerien und Staatskanzleien auch die Schnittstelle zwischen politischen Ämtern und beamteten Funktionen ein.

Inhaltsverzeichnis

Staatssekretäre in Deutschland

Deutsches Kaiserreich

Die Exekutive des 1871 gegründeten Deutschen Reiches war bis 1918 keine voll ausgebildete Reichsregierung, sondern eine – zumal mit Blick auf die Regierung der einzelnen Bundesstaaten – formal zurückgestufte „Reichsleitung“. Allein deren Chef, der Reichskanzler, besaß bis 1918 Reichsministerrang und die damit verbundene Kompetenz zu eigenverantwortlichem Regierungshandeln. Dieses kam erst allmählich den Leitern der sich organisatorisch aus dem Reichskanzleramt verselbständigenden Reichsämtern zu – sie waren vom Reichskanzler weisungsabhängig und führten – zur Verdeutlichung ihrer nachgeordneten Rolle – den Titel „Staatssekretär“. Die Leiter der Hauptabteilungen der Reichsämter wurden „Unterstaatssekretäre“ genannt.

Auf diese Weise gab es im deutschen Kaiserreich zwischen 1871 und 1918 zum Beispiel keinen Reichsaußenminister, sondern – mit etwa gleicher Aufgabe – lediglich einen „Staatssekretär des Auswärtigen“. Die obersten Reichsbehörden wurden deshalb auch nicht als Reichsministerien, sondern als (Reichs)ämter bezeichnet, wie zum Beispiel das Reichsmarineamt. Bis heute hat sich diese Bezeichnung beim Auswärtigen Amt erhalten.

Diese Nutzung des „Sekretär“-Titels für ministerähnliche Regierungsfunktionen erinnert an die ähnliche Praxis in den USA, die noch heute fortbesteht. Auch dort gibt es keine Ministerien, sondern Departments, also „Regierungsabteilungen“.

Auf der Ebene der Bundesstaaten führen die ersten Beamten der Ministerien und Senatsämter häufig – vor allem in Stadtstaaten – den Titel eines Staatsrats.

Weimarer Republik

In der Weimarer Republik wurde die deutsche Reichsexekutive 1919 zur vollwertigen „Reichsregierung“ aufgewertet. Danach besaßen die Ressortchefs bis zum Untergang des Deutschen Reiches 1945 Ministerrang und -rechte ( →Reichsminister). Der Titel „Staatssekretär“ diente seit 1919 zur Bezeichnung des dem Minister zugeordneten ranghöchsten Beamten eines Ressorts.

Bundesrepublik Deutschland

Interne Organisation eines (fiktiven) Bundesministeriums

In der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland gibt es den Begriff Staatssekretär mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen bzw. Rechtsstellungen:

Beamtete (politische) Staatssekretäre

Der beamtete Staatssekretär ist – entsprechend der Weimarer Tradition seit 1919 – der ständige Vertreter des Ministers und hat wie dieser ein uneingeschränktes Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines Ressorts.

Eine neue Rechtslage wurde geschaffen, als zum 1. Januar 2008 der Direktor beim Deutschen Bundestag zum Staatssekretär ernannt wurde, ohne aber deswegen Vertreter des Präsidenten des Deutschen Bundestages zu sein (Vertreter des Bundestagspräsidenten sind nach wie vor nur die Vizepräsidenten).

In einigen Landesministerien gibt es jedoch die Bezeichnung Staatssekretär nicht. Hier ist der ständige Vertreter des Ministers dann meist ein Ministerialdirektor. Es gibt auch Bundesländer (z. B. Hamburg), in welchen die ersten Beamten eines Ministeriums (Senatsamtes) den Titel eines Staatsrats führen. In Bayern und Baden-Württemberg ist der Staatssekretär Vertreter des Ministers in politischen Angelegenheiten und der Ministerialdirektor Vertreter des Ministers in Verwaltungsangelegenheiten.

Der beamtete Staatssekretär unterliegt den Vorschriften der Beamtengesetze, ist also unkündbar. Seine Amtsdauer ist insoweit unabhängig von der Amtsdauer seines vorgesetzten Ministers. Da beamtete Staatssekretäre jedoch politische Beamte sind, können sie jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden (§ 54 des Bundesbeamtengesetzes). Das wird als notwendig angesehen, weil der politische Beamte in ständiger Übereinstimmung mit den Zielen der jeweiligen Bundesregierung stehen müsse. So werden die politischen Spitzenbeamten vor allem bei Regierungs- und Ministerwechseln in den vorzeitigen Ruhestand geschickt. Im Vorruhestand erhalten die politischen Beamten für drei Monate zunächst das volle Gehalt weiter, danach erhalten sie ein erhöhtes Ruhegehalt von 71,75 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. In den Jahren 2003 bis 2007 wurden auf Bundesebene 45 Spitzenbeamte in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Die Beamten waren zwischen 40 und 64 Jahren alt. 17 dieser 45 in den einstweiligen Ruhestand gesetzten Beamten gehören zur Besoldungsgruppe B11 mit einem monatlichen Grundgehalt von damals rund 10.000 Euro und 25 zur Besoldungsgruppe B 9 mit einem monatlichen Grundgehalt von rund 8.500 Euro. Im Oktober 2006 sollen sich auf Bundesebene insgesamt 71 Spitzenbeamte im einstweiligen Ruhestand befunden haben; diese sollen laut dem Bund der Steuerzahler im Jahr 2006 Versorgungsbezüge von insgesamt 3,4 Millionen Euro erhalten haben.Quelle fehlt

Die politischen Staatssekretäre sind in der Regel nicht Mitglied im Kabinett, sind aber dort meist beratend tätig. In Baden-Württemberg und Bayern hingegen sind die politischen Staatssekretäre Regierungsmitglieder.

Das Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 11 für beamtete Staatssekretäre in Bundesministerien beläuft sich seit dem 1. Juli 2009 auf monatlich 11.303 Euro.

Aktuelle Beamtete (politische) Staatssekretäre

Parlamentarische Staatssekretäre

Parlamentarische Staatssekretäre (Abk.: PSts) sind keine Beamte, sondern haben lediglich ein „Amt“. In der Bundesrepublik Deutschland durch Bundesgesetz vom 6. April 1967 eingeführt, gibt es sie spätestens seit 1969 in allen Bundesministerien. In einigen Bundesministerien, so z. B. im Auswärtigen Amt oder im Bundesministerium der Finanzen, gibt es seit 1972 sogar zwei Parlamentarische Staatssekretäre. Im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 24. Juli 1974 wurde bestimmt, dass der Parlamentarische Staatssekretär Mitglied des Deutschen Bundestages sein muss (Ausnahme seit 1999 ("Lex Naumann")[1] beim Bundeskanzler) und das Mitglied der Bundesregierung, also den Minister, dem er beigegeben ist, bei der Erfüllung seiner Regierungsaufgaben zu unterstützen hat. Er steht zum Staat in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, das weitgehend dem der Bundesminister angeglichen ist. Er erhält Amtsbezüge, hat Anspruch auf Versorgung und darf kein anderes besoldetes Amt, Gewerbe oder einen anderen Beruf ausüben, wohl aber ggf. sein Bundestagsmandat behalten.

Der Parlamentarische Staatssekretär kann den Bundesminister bei Erklärungen vor dem Bundestag, dem Bundesrat und in Sitzungen der Bundesregierung vertreten. Er kann jederzeit entlassen werden oder seine Entlassung verlangen. Sein Amt ist immer abhängig von dem des Ministers: Scheidet der Minister aus dem Amt, so scheidet der Parlamentarische Staatssekretär automatisch mit aus – außer der neue Minister bestätigt ihn im Amt.

Sprachlich unterscheidet man die beiden Arten von Staatssekretären wie folgt:

  • Beamtete Staatssekretäre: Staatssekretär im Bundesministerium / des Bundesministeriums
  • Parlamentarische Staatssekretäre: Staatssekretär beim Bundesminister

Auf Vorschlag des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesminister kann der Bundespräsident einem Parlamentarischen Staatssekretär für die Dauer seines Amtsverhältnisses oder für die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe das Recht verleihen, die Bezeichnung Staatsminister zu führen. Im Hinblick auf die internationalen Gepflogenheiten wurde davon beim Bundeskanzler und beim Bundesminister des Auswärtigen Gebrauch gemacht. Bei den anderen Bundesministern heißen sie „Parlamentarische Staatssekretäre“.

In Baden-Württemberg sind Parlamentarische Staatssekretäre im Gegensatz zu beamteten Staatssekretären keine Regierungsmitglieder. Der Ministerrat (Landesregierung von Baden-Württemberg) kann jedoch Parlamentarischen Staatssekretären Sitz und Stimme in der Regierung verleihen.

Die ursprüngliche Vorstellung, dass sich talentierte Bundestagsabgeordnete als Parlamentarische Staatssekretäre für ein künftiges Ministeramt profilieren könnten, erfüllt sich in der Praxis zumeist nicht. Das Amt ist stark in die Kritik geraten, da es oft missbraucht wird, um Parteimitglieder ruhigzustellen, die bei der Besetzung von Ministerposten zu kurz gekommen sind. Oft nehmen sie nur unbedeutende Aufgaben wahr. So klagte zum Beispiel Ludger Volmer im Zuge der Visaaffäre, dass er von den Abläufen im Hause völlig abgeschnitten gewesen sei. Er habe keine Weisungsbefugnis gehabt, und ihm stand kein Beamtenapparat zur Verfügung. „Der Job ist ein Unding“, so Volmer wörtlich.

Unterstützung erhält er vom Bund der Steuerzahler, der ebenfalls für eine Abschaffung der Parlamentarischen Staatssekretäre plädiert.

In den 1990er Jahren stieg die Zahl der Parlamentarischen Staatssekretäre auf 33, wurde dann auf 27 gesenkt und von der Regierung Merkel wieder auf 30 erhöht. Die Bezahlung der Parlamentarischen Staatssekretäre orientiert sich an der Bezahlung der Minister und deren Bezahlung richtet sich wiederum nach der der beamteten Staatssekretäre. Parlamentarische Staatssekretäre erhalten 75 Prozent des Amtsgehalts und der Dienstaufwendungsentschädigung eines Bundesministers. Ein parlamentarischer Staatssekretär erhält somit monatlich

Grundgehalt 11.303,–– Euro
Diät (MdB) 7.668,–– Euro
Aufwandsentschädigung
·  als parl. Staatssekretär
·  als Mitglied des Bundestages
4.098,08 Euro
230,08 Euro
3.868,–– Euro

(Stand: Dez. 2009) 23.069,08 Euro

Mit Ausnahme der Aufwandsentschädigung ist das Gehalt zu versteuern. Laut Steuerzahlerbund kostet jeder einzelne Parlamentarische Staatssekretär die Steuerzahler jährlich etwa eine halbe Million Euro, wenn Amtsgehälter, Sekretariat, Personal, Sachbearbeiter und Dienstwagen eingerechnet werden.

Laut Bundesministergesetz hat ein ausgeschiedenes Mitglied der Bundesregierung Anspruch auf ein Ruhegehalt, „wenn es der Bundesregierung mindestens zwei Jahre angehört hat; eine Zeit im Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs bei einem Mitglied der Bundesregierung wird berücksichtigt” auch eine „vorausgegangene Mitgliedschaft in einer Landesregierung”.

Aktuelle Parlamentarische Staatssekretäre

Liste der aktuellen Parlamentarischen Staatssekretäre bzw. Staatsminister: Kabinett Merkel II (Stand Oktober 2009).

Die Parlamentarischen Staatssekretäre im Kabinett Merkel I (2005–2009) gehörten ausnahmslos der Fraktion oder Partei des jeweiligen Ministers an. Eine Kontrollfunktion (wie z. B. in Österreich) über Partei- bzw. Fraktionszugehörigkeit ist somit nicht gegeben. Im Kabinett Merkel II (2009–2013) gehören nicht mehr alle parlamentarischen Staatssekretäre zugleich der Partei oder Fraktion des Ministers an.

Gemäß dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre ist die Anzahl an Parlamentarischen Staatssekretären nicht begrenzt. Die Auswahl obliegt dem Minister. Die Kontrolle liegt allein im politischen Bereich innerhalb der jeweiligen Bundesregierung.

Deutsche Demokratische Republik

In der 1949 gegründeten Deutschen Demokratischen Republik (DDR), die bis 1990 bestand, gab es die Funktion von Staatssekretären zunächst ebenfalls im Sinne der Weimarer Tradition, wenn auch nicht im Sinne des (in der DDR abgeschafften) Beamtentums, so doch als ranghöchste Angestellte eines Ministeriums und Stellvertreter des vorgesetzten Ministers. Diese Gruppe von Staatssekretären gab es ebenfalls bis zum Ende der DDR. In den Ministerien, die von einem einer Blockpartei angehörenden Minister geleitet wurden, war der Staatssekretär in der Regel das ranghöchste SED-Mitglied im Ministerium und faktisch oft mächtiger als der offiziell vorgesetzte Minister.

Bereits seit 1950 wurde jedoch – in Anlehnung an die Regierungsorganisation in der Sowjetunion – eine zweite Gruppe von Staatssekretären geschaffen, die als Leiter eigenständiger, keinem Ministerium zugeordneter Ressorts („Staatssekretariate“) zugleich dem Ministerrat der DDR als vollberechtigte Mitglieder angehörten. Das heute bekannteste Ressort dieser Art war das 1957 gebildete Staatssekretariat für Kirchenfragen.

Österreich

In Österreich werden Staatssekretäre wie Bundesminister bei der Regierungsbildung bestellt, gehören aber formell nicht der Bundesregierung an. Sie nehmen an den Ministerratssitzungen als beratende Organe teil und sind dem jeweiligen Regierungsmitglied (also Ressortminister oder Bundeskanzler) weisungsgebunden. Die Anzahl der Staatssekretäre ist nicht fix. Anders als derzeit in Deutschland kommt im Falle einer Koalitionsregierung in Österreich der Staatssekretär häufig von einer anderen Partei als der Minister. Er dient dann als „Aufpasser“ im Ressort des Koalitionspartners. Im Gegensatz zu den Bundesministern kommt den Staatssekretären keine (direkte und/oder unmittelbare) Weisungsbefugnis gegenüber den Beamten des jeweiligen Ministeriums zu.

Die regulär höchsten Ministerialbeamten sind die Sektionschefs bzw Sektionsleiter, welche mit den deutschen (Haupt-)Abteilungsleitern vergleichbar sind. Ein Sektionsleiter wird auf fünf Jahre bestellt, dann muss er in dieser Funktion bestätigt werden. Ist das geschehen, bleibt er in dieser Funktion bis zur Pensionierung. Das Bundesministeriengesetz sieht vor, dass der jeweilige Ressortchef „mit der zusammenfassenden Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums gehörenden Geschäfte“ einen Generalsekretär betrauen kann. Dieser besitzt gegenüber den (anderen) Sektionsleitern Weisungsbefugnis.

Zur Zeit der Provisorischen Regierungen 1918–1920 und 1945 hießen in Österreich die Minister Staatssekretäre, die heutigen Staatssekretäre Unterstaatssekretäre.

Schweiz

In der Schweiz wird der Titel Staatssekretär durch den Bundesrat verliehen. Er kann ihn weiteren Direktoren und Direktorinnen sowie Generalsekretären und Generalsekretärinnen vorübergehend zuerkennen, wenn sie im Auftrag des Bundesrates die Schweiz an internationalen Verhandlungen auf höchster Ebene vertreten.[2] Die Schweizer Staatssekretäre sind nicht primär Träger eines politischen Amtes, sondern im Wesentlichen protokollarisch höhergestellte Amtsdirektoren, die einem Staatssekretariat vorstehen.

Zurzeit (Stand 2010) bestehen die folgenden vier Staatssekretariate:

  • Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO): Staatssekretärin ist Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch (seit April 2011).
  • Staatssekretariat im EDA: Staatssekretär ist Peter Maurer (ehem. Schweizer UNO-Botschafter).
  • Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF): Staatssekretär ist Mauro Dell'Ambrogio.
  • Staatssekretariat für internationale Finanz- und Steuerfragen im EFD (im Jahr 2010 zur Stärkung des Finanzplatzes Schweiz geschaffen): Staatssekretär ist Michael Ambühl (ehem. Staatssekretär im EDA).[3]

Belgien

In Belgien sind die Staatssekretäre politische Mandatsträger und integraler Bestandteil der Föderalregierung und werden genau wie die Minister vom König ernannt oder entlassen. Sie unterscheiden sich vor allem insofern von den Ministern, als dass sie nicht dem Ministerrat angehören und immer einem Minister oder dem Premierminister selbst beigeordnet sein müssen und ihm unterstehen.[4] Die Zuständigkeit eines Staatssekretärs schließt nie die des übergeordneten Ministers aus, und dieser bleibt immer befugt, sich selbst gewisser Akten anzunehmen.[5] Andererseits sieht die Verfassung, anders als für die Minister, keine Höchstzahl und kein notwendiges Gleichgewicht zwischen niederländisch- und französischsprachigen Staatssekretären vor; so zählt die Regierung Leterme II sieben Staatssekretäre, davon zwei niederländischsprachige und fünf französischsprachige.

Das Statut der Staatssekretäre ist beinahe mit dem der Minister identisch und sie besitzen im Prinzip die gleichen Zuständigkeiten wie die Minister; sie können beispielsweise selbst Königliche Erlasse gegenzeichnen.[6] In gewissen Fällen jedoch benötigt der Staatssekretär parallel die Unterschrift seines übergeordneten Ministers für die Gegenzeichnung. Dies ist der Fall für:[7]

  • Königliche Erlasse zur Vorlegung von Gesetzesentwürfen in der Abgeordnetenkammer oder im Senat („Vorlegeerlasse“);
  • Sanktionen und Ausfertigungen von Gesetzen;
  • Königliche Erlasse mit Verordnungscharakter („Regelerlasse“);
  • Königliche Erlasse zur Schaffung von höheren Beamtenstellen in der Verwaltung oder in öffentlichen Einrichtungen.

Parallel zu den föderalen Staatssekretären sind ebenfalls die Staatssekretäre der Region Brüssel-Hauptstadt zu vermerken. Auch sie sind Politiker und nehmen Regierungsaufgaben wahr. Ihre Anzahl ist jedoch gesetzlich auf drei begrenzt und es ist vorgesehen, dass mindestens einer der Staatssekretäre der „weniger zahlreichen Sprachgruppe“ (sprich in Brüssel: der niederländischen Sprachgruppe) angehören muss.[8]

Staatssekretäre in anderen Ländern

In Norwegen, Schweden und in der Slowakei wird der Titel Staatssekretär (norwegische Schreibweise statssekretær, schwedische Schreibweise statssekreterare, slowakisch: štátný tajomník) wie in Deutschland benutzt.

Im englischen Sprachraum gibt es den Titel Secretary of State, der aber ein anderes Amt bezeichnet, nämlich:

  • Im Vereinigten Königreich einen wichtigen Minister des britischen Kabinetts.
  • In den Vereinigten Staaten zumeist den Außenminister, allerdings haben auch verschiedene Bundesstaaten, je nach Verfassungslage, einen Secretary of State, der sehr unterschiedliche Aufgaben haben kann. Präsidiale Systeme kennen häufig keine Ministerverantwortung, die politische Verantwortung liegt allein beim Staats- und Regierungschef, weshalb es formal nur „Staatssekretäre“ gibt, die aber nach internationalem Protokoll wie Minister gruppiert werden. In den USA gibt es neben dem Secretary of State auch den Secretary of Defense usw.

Die dem Staatssekretär entsprechende Position wird im Vereinigten Königreich mit (Permanent) Under Secretary of State bezeichnet. In den Vereinigten Staaten gibt es die Bezeichnungen Deputy Secretary (Vizeminister bzw. stellvertretender Minister) und oder Under Secretary (Unterstaatssekretär), die sich vage mit den parlamentarischen und beamteten Staatssekretären in Deutschland in Analogie bringen lassen. Der mitteleuropäische Staatssekretär ist in der englischen Sprache deshalb der State Secretary, was eben s. o. etwas anderes ist als der Secretary of State.

Beim Heiligen Stuhl gibt es einen Kardinalstaatssekretär (offizielle Bezeichnung: „Staatssekretär Seiner Heiligkeit des Papstes“), welcher für den Papst die Verwaltungsgeschäfte des Heiligen Apostolischen Stuhls und dessen Kurie (die päpstliche Oberbehörde) leitet. Protokollarisch steht der Kardinalstaatssekretär auf der Ebene eines Premierministers.

In Italien und anderen romanischen Staaten wird die dem deutschen Staatssekretär entsprechende Position als Unterstaatssekretär bezeichnet. Dieses Amt wird von Politikern und nicht von Verwaltungsbeamten bekleidet. Der Begriff Staatssekretär steht hier als weniger bekanntes und gebräuchliches Synonym für Minister. Der seltene Begriff Vizeminister stand wiederum als Synonym für den Unterstaatssekretär. Vor einigen Jahren wurde in Italien die eigene Stufe „Vizeminister“ geschaffen, der zwischen dem Minister und dem Unterstaatssekretär steht und nur in wenigen, sehr großen Ministerien wie dem Wirtschafts- und Finanzministerium vorkommt.

Der dem deutschen beamteten Staatssekretär (B11) vergleichbare Ministerialmitarbeiter heißt in den meisten Ministerien anderer Staaten Generalsekretär und ist dort als höchster Verwaltungsbeamter in der Regel Amtschef, sofern keine Hauptabteilungsebene besteht. Kleinere Ministerien haben oft keinen Generalsekretär.

In japanischen Ministerien existieren mehrere Amtsträger, die die Aufgaben von Staatssekretären wahrnehmen.

In den Niederlanden sind Staatssekretäre Politiker, die ein Teilgebiet eines Ministeriums betreuen und dem Kabinett angehören. In manchen Fällen betreuen sie auch Gebiete die nicht in den Kompetenzbereich des übergeordneten Ministers fallen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Umbach, D.C., Clemens, T. (Hrsg.) (2002): Grundgesetz. Mitarbeiterkommentar und Handbuch. Band II. Art. 38 - 146 GG. S. 418.
  2. Art. 46 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (SR 172.010)
  3. Michael Ambühl wird Staatssekretär für internationale Finanz- und Steuerfragen im EFD. EFD, 13. Januar 2010, abgerufen am 21. Februar 2010.
  4. Art. 104 der belgischen Verfassung.
  5. Art. 4 des Königlichen Erlasses vom 24. März 1972 bezüglich der Staatssekretäre.
  6. Art. 1 des Königlichen Erlasses vom 24. März 1972 bezüglich der Staatssekretäre.
  7. Art. 2 des Königlichen Erlasses vom 24. März 1972 bezüglich der Staatssekretäre.
  8. Art. 41 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen.

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