PfandBG

PfandBG
Basisdaten
Titel: Pfandbriefgesetz
Abkürzung: PfandBG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Handelsrecht
FNA: 4110-4
Datum des Gesetzes: 22. Mai 2005
(BGBl. I S. 1373)
Inkrafttreten am: 19. Juli 2005
Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 20. März 2009
(BGBl. I S. 607)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
26. März 2009
(Art. 11 G vom 20. März 2009)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Pfandbriefgesetz ist ein deutsches Gesetz, dass die rechtlichen Grundlagen der Emission von Pfandbriefen regelt. Im Sommer 2008 hat die Bundesregierung den Entwurf einer Novellierung des Pfandbriefgesetzes veröffentlicht. Darin ist erstmals auch die Besicherung von Flugzeugfinanzierungen vorgesehen[1]. Das "Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts" trat am 26. März 2009 in Kraft. Damit wurde der Flugzeugpfandbrief eingeführt. Neben einzelnen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Pfandbriefqualität brachte die Novelle verwaltungstechnische Erleichterungen, die auf die Pfandbriefsicherheit keine Auswirkungen haben.

Das Pfandbriefgesetz löste das Hypothekenbankgesetz, das Gesetz über Schiffspfandbriefbanken (SchBG) sowie das Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten (ÖPG) ab.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Handelsblatt vom 1. Juli 2008 (S. 27)
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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