Hypothekenbankgesetz

Hypothekenbankgesetz
Basisdaten
Titel: Hypothekenbankgesetz
Abkürzung: HBG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Handelsrecht, Bankrecht
Fundstellennachweis: 7628-1
Ursprüngliche Fassung vom: 13. Juli 1899 (RGBl. S. 375)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1900
Neubekanntmachung vom: 9. September 1998
(BGBl. I S. 2674)
Letzte Änderung durch: Art. 8 G vom 5. April 2004
(BGBl. I S. 502, 504 ff.)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
9. April 2004
(Art. 13 G vom 5. April 2004)
Außerkrafttreten: 19. Juli 2005
(Art. 18 Nr. 5 G vom 22. Mai 2005, BGBl. I S. 1373, 1392)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Hypothekenbankgesetz (HBG) regelte die Rechte und Pflichten der Hypothekenbanken in Deutschland. Zuletzt gültig war das HBG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2674), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502).

Hauptzwecke des HBG waren:

Die Vorschriften des HBG bezogen sich primär auf Hypothekenbanken; viele Bestimmungen gelten jedoch in analoger Form für alle Banken, wie z. B. die Regelungen zum Beleihungswert in § 12 HBG.

Das HBG wurde zum 19. Juli 2005 aufgehoben. Seine Regelungen wurden durch die des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) ersetzt, blieben aber punktuell im Rahmen von Übergangsvorschriften gemäß § 43, § 50 Abs. 2 PfandBG noch gültig.

Siehe auch

Weblinks

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