- Pflegeberatung
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Ein Pflegestützpunkt ist eine örtliche Anlaufstelle für Pflegebedürtige bzw. deren Angehörige. Pflegestützpunkte sollen den organisatorischen Aufwand bei der Beantragung von Leistungen zur Behandlung von Erkrankungen, Hilfe bei der Pflege und von der Altenhilfe reduzieren.
In den Pflegestützpunkten soll im Rahmen des Case-Managements die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführte Pflegeberatung stattfinden. Die Pflegeberatung hat folgende Bestandteile[1]:
- Auskunft und Beratung in sämtlichen pflegerischen Belangen,
- Koordinierung aller regionalen Versorgungs- und Unterstützungsangebote sowie die
- Vernetzung abgestimmter pflegerischer Versorgungs- und Betreuungsangebote.
Der Stützpunkt bildet hierfür das gemeinsame Dach für das Personal der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe oder der Sozialhilfeträger. Hier können sie den Betroffenen ihre Sozialleistungen erläutern und vermitteln[2].
Grundlage für die Errichtung der Pflegestützpunkte ist der am 1. Juli 2008 in Kraft getretene § 92c des SGB XI im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetz. Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das flächendeckend ab dem 1. Januar 2009 Pflegestützpunkte auf der Grundlage der bisherigen 135 Beratungs- und Koordinierungsstellen (Bekos) im Land eingerichtet hat
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Die Pflegestützpunkte des Pflege-Weiterentwicklungsgesetz,. In: Internetseite der Deutschen Bundestages. Abgerufen am 22. August 2008.
- ↑ Glossar zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz,. In: Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit. Abgerufen am 22. August 2008.
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