- Betreuer
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Ein Betreuer ist gesetzlicher Vertreter von Volljährigen, die für ihre eigenen Angelegenheiten nicht sorgen können.
Nach ihrer beruflichen Stellung werden unterschieden:
- ehrenamtliche Betreuer, meist Familienangehörige;
- Berufsbetreuer, meist spezialisierte Rechtsanwälte und selbstständig tätige Sozialpädagogen;
- Vereinsbetreuer als Angestellte eines Betreuungsvereins;
- Behördenbetreuer als Bedienstete der Betreuungsbehörde, früher vor allem im Jugendamt.
Unabhängig von der generellen gesetzlichen Vertretung gibt es Betreuungen für besondere Fälle:
Inhaltsverzeichnis
Einschränkungen der Betreuer
Es wird unter anderem unterschieden in „befreite“ Betreuer und „nicht befreite“ Betreuer.
„Befreite“ Betreuer sind in der Regel direkte Familienangehörige (Eltern, Kinder, Ehegatten, Lebenspartner, aber keine Geschwister), außerdem Vereins- und Behördenbetreuer. Diese sind von einigen Aufsichtsmaßnahmen des Gerichtes befreit, müssen zum Beispiel keine jährliche Rechnungslegung (§ 1840 BGB) gegenüber dem Gericht vornehmen.
Sie dürfen über die finanziellen Mittel des Betreuten weitgehend ohne gerichtliche Beteiligung verfügen. Ob ein Betreuer „befreit“ ist oder nicht ergibt sich aus § 1908i Abs. 2 BGB.
Andere betreuende Tätigkeiten
Als Betreuer werden auch pädagogische Mitarbeiter in Wohnheimen für Behinderte, Werkstätten für behinderte Menschen und Einrichtungen der Jugendhilfe bezeichnet, die zumeist als Erzieher, Sozialpädagogen oder Pädagogen ausgebildet sind.
Außerdem umschreibt der Begriff Betreuer weitere, meist ehrenamtliche Tätigkeiten, zum Beispiel
- „Mannschaftsbetreuer“ (Übungsleiter) in einem Sportverein oder Jugendverband
- „Studienbetreuer“ (wissenschaftlichen Begleiter im Studium), auch Tutor.
Weblinks
Wiktionary: Betreuer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenSiehe auch
Betreuerausweis, Betreuerpflichten, Betreuerhaftung, Betreuerbestellung, Betreuungsverfahren, Verfahrenspfleger, Vormund
Kategorie:- Betreuungsrecht (Deutschland)
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