- Pflegepersonal-Regelung
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Die Pflegepersonal-Regelung wurde 1992 als gesetzliche Vorgabe eingeführt. Sie war von 1993–1995 gültig. Sie wurde wieder eingestellt, da die aus ihr berechneten erhöhten Pflegeleistungen, die zu einem erhöhten Personaleinsatz geführt hätten zu teuer und unrentabel für Krankenhäuser und deren Kostenträger gewesen wären.
Kategorien
Nach der PPR werden Pflegekategorien nach Alter (Erwachsene, Kinder mit Altersstufen) und Pflegestufen (Allgemeine Pflege, Spezielle Pflege) unterschieden.
- A1 umfasst alle Leistungen für Patienten ohne besonderen Pflegebedarf.
- A2 bezeichnet Patienten, die Hilfestellungen in mindestens zwei Bereichen benötigen, z. B. Hilfe beim Aufstehen, Durchführung von Prophylaxen, Teilwäsche, Begleitung zum WC, Mahlzeiten mundgerecht aufbereiten.
- A3 bezeichnet Patienten, bei denen die Pflege in mindestens zwei Bereichen die Durchführung vollständig übernimmt, z. B. Lagerung, Ganzkörperwäsche, Versorgung bei Inkontinenz, Mahlzeiten anreichen, Überwachung bei Desorientierung.
- S1 umfasst Leistungen der Behandlungspflege, die nicht unter S2 oder S3 fallen, z. B. einmal täglich Blutdruck messen.
- S2 bezeichnet Patienten, die mindestens eine Leistung der Behandlungspflege mit erhöhtem Aufwand erhalten, z. B. Dauerinfusionen, einfache Verbandswechsel, Kontrolle der Medikamenteneinnahme.
- S3 bezeichnet Patienten, die mindestens eine Leistung der Behandlungspflege mit hohem Aufwand erhalten, z. B. aufwändige Verbandswechsel, Überwachung bei Nebenwirkungen von Medikamenten.
Heutiger Nutzen der PPR
Heute, nach Einführung der DRG macht der abrechnungsbezogene Gebrauch der PPR keinen Sinn mehr, da die Anwendung bei Abrechnung über Fallpauschalen ausdrücklich ausgeschlossen ist. Allerdings wird die PPR heute noch in vielen Krankenhäusern verwendet, um internes Benchmarking zu betreiben und als internes Steuerungsinstrument. So wird z. B. der Aufwand der Pflege von verschiedenen Stationen miteinander verglichen und kann somit auch zur Personalplanung der Pflegedienstleitungen herangezogen werden. In letzter Zeit hat die Anwendung der PPR-Regelung wieder an Bedeutung gewonnen, da im Zuge der Kalkulation der DRGs das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (kurz: InEK) bei bestimmten Kostenstellen/Kostenarten-Relationen die Anwendung der Kalkulation mithilfe von PPR-Minuten ausdrücklich empfiehlt. Dies betrifft allerdings nur an der Kalkulation beteiligte Krankenhäuser. Zurzeit sind dies etwa 270 Stück (Stand 2007).[1]
Einzelnachweise
- ↑ www.mydrg.de
Kategorien:- Krankenhauswesen
- Pflege
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