Pflegesatz

Pflegesatz

Als Pflegesatz bezeichnet man Entgelte, die Benutzer einer teil- oder vollstationären Einrichtung oder die Kostenträger der Benutzer für bestimmte Leistungen der Einrichtung zahlen müssen. Variiert die Höhe des Pflegesatzes nicht in Abhängigkeit von der Verweildauer, der Fallschwere oder anderen Kriterien, spricht man von einem tagesgleichen Pflegesatz. Die Höhe der Pflegesätze werden in der Regel zwischen den Sozialleistungsträgern und den Trägern der Pflegeeinrichtungen nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben vereinbart.

Der Pflegesatz umfasst in Krankenhäusern die gesamten Kosten, in Pflegeheimen sind darin die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten nicht enthalten.

Inhaltsverzeichnis

Pflegeheime

In Pflegeheimen sind Pflegesätze die Entgelte der Heimbewohner oder ihrer Kostenträger für die teil- oder vollstationären Pflegeleistungen des Pflegeheims sowie für die soziale Betreuung und, soweit kein vorrangiger Anspruch auf Krankenpflege nach § 37 SGB V besteht, für die medizinische Behandlungspflege[1]. Mit den Pflegesätzen sind alle für die Versorgung der Pflegebedürftigen nach Art und Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit erforderlichen Pflegeleistungen der Pflegeeinrichtung (allgemeine Pflegeleistungen) abgegolten. Die Pflegesätze bilden zusammen mit den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten das Gesamtentgelt für das Pflegeheim.

Die Zusammensetzung der Pflegesätze und das Pflegesatzverfahren sind insbesondere in den § 84,§ 85,§ 86SGB XI geregelt.

Danach ist Art, Höhe und Laufzeit der Pflegsätze zwischen dem Träger des Pflegeheimes und den Pflegekassen sowie den Sozialhilfeträgern (Leistungsträgern) zu vereinbaren. Für jedes zugelassene Pflegeheim wird gesondert eine Pflegesatzvereinbarung abgeschlossen.

Die Höhe der Pflegesätze richtet sich nach dem Versorgungsaufwand, den die Pflegebedürftigen nach Art und Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit benötigen, sie wird analog zu den drei Pflegestufen der Pflegeversicherung in drei Pflegeklassen eingeteilt. Zusätzlich können Zuschläge für Pflegebedürftige, die als Härtefall anerkannt sind, zum Pflegesatz der Pflegeklasse 3 vereinbart werden.

Krankenhaus

Die Höhe des Pflegesatzes wird in jährlichen Budgetverhandlungen zwischen dem einzelnen Krankenhaus und den Kostenträgern (Krankenkassen) vereinbart. Der Pflegesatz wird für jeden Behandlungstag der stationären Behandlung (Berechnungstage) eines Patienten bezahlt. Seit 1996 ist der Pflegesatz in einen für das gesamte Krankenhaus einheitlichen Basispflegesatz und einen je nach Abteilung unterschiedlichen Abteilungspflegesatz differenziert. Dabei soll der Basispflegesatz die Basiskosten wie Unterkunft, Verpflegung, Verwaltung usw. und der Abteilungspflegesatz die medizinischen Kosten abdecken.

Der tagesgleiche Pflegesatz findet ab 2005 in Krankenhäusern nur noch für psychiatrische Abteilungen Anwendung. Er wurde abgelöst durch ein System von Fallpauschalen (DRG).

Siehe auch

Quellen

  1. § 84 Abs. 1 Satz SGB XI

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  • Pflegesatz — Pfle|ge|satz 〈m. 1u〉 Festkosten pro Tag für die Behandlung u. Betreuung einer Person in einem Krankenhaus, Pflegeheim o. Ä. * * * Pfle|ge|satz, der: festgesetzte tägliche Kosten für die Unterbringung u. Behandlung von Kranken u. Pflegebedürftigen …   Universal-Lexikon

  • Pflegesatz — Pfle|ge|satz; allgemeiner Pflegesatz …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Pflegesatz — Pfle̲·ge·satz der; die Kosten (pro Tag, Monat o.Ä.), die für die Pflege eines Kranken, Alten o.Ä. im Krankenhaus oder Altersheim festgesetzt sind …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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