Pflichtfach

Pflichtfach

Ein ordentliches Lehrfach oder auch Pflichtfach, in Österreich Pflichtgegenstand bezeichnet den Unterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, zu dessen Teilnahme alle Schüler im Laufe ihrer Schulzeit verpflichtet sind und deren Leistungsbewertung in Noten (oder Punkten) versetzungsrelevant ist. Dazu zählen Hauptfächer wie Deutsch und Mathematik, die Wahlpflichtfächer und verbindlichen Übungen als (zumeist) als „Nebenfach“ geltende Fächer (wie Musik und Turnen), sowie die Pflichtpraktika der höheren berufsbildenden Schulen.

In den meisten deutschen Bundesländern ist der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach mit versetzungsrelevanter Note (Ausnahmen für Berlin, Brandenburg und Bremen), ebenso der Religionsunterricht in Österreich (außer in manchen berufsbildenden Schulen, wo er Freigegenstand ist). Sein Besuch ist nicht freiwillig, er ist auch kein Wahlfach. Man kann sich jedoch aus Gewissensgründen abmelden.

Im Gegensatz dazu gibt es den Wahlunterricht, zum Beispiel Arbeitsgemeinschaften (AG), Freifächer, unverbindliche Übungen oder Förderunterricht, die zumindest aus einem größeren Angebot heraus wählbar sind, wenn die Teilnahme daran nicht sogar völlig freiwillig ist (zum Beispiel Theater-AG oder in Berlin der Religionsunterricht).

Siehe auch

  • Wahlfach

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  • Pflichtfach — Pflịcht|fach 〈n. 12u〉 Fach, zu dessen Studium jeder Schüler od. Student verpflichtet ist; Ggs Wahlfach * * * Pflịcht|fach, das: einzelnes Fach im Rahmen einer [Aus]bildung, zu dessen Studium Schüler[innen], Studierende o. Ä. verpflichtet sind.… …   Universal-Lexikon

  • Pflichtfach — Pflịcht·fach das; ein Fach im Unterricht, das man nehmen muss, wenn man eine bestimmte Ausbildung macht ↔ Wahlfach …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Pflichtfach — Pflịcht|fach …   Die deutsche Rechtschreibung

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