Pfählung

Pfählung
Darstellung der Pfählung auf neu-assyrischem Relief aus der Regierungszeit von Sanherib

Der Begriff Pfählung benennt zum einen eine Hinrichtungsmethode; zum anderen ist es ein medizinischer Fachausdruck.

Inhaltsverzeichnis

Hinrichtungsmethode

Dem Verurteilten wird entweder mit der Spitze des aufgerichteten Pfahls die Brust durchbohrt, so dass der Oberkörper überhängt, oder der Verurteilte wurde auf einen abgerundeten und eingefetteten Pfahl gesetzt; durch das Gewicht des menschlichen Körpers drang der Pfahl dann langsam durch Anus oder Vagina ein, und das Opfer kam langsam und qualvoll zu Tode, was oft mehrere Tage dauerte. Da der Pfahl abgerundet war, verletzte er keine lebensnotwendigen Organe, sondern schob sich langsam durch den ganzen Körper und verlängerte somit die extreme Qual.

Geschichte

In den Gesetzen von Hammurabi (LH153) wird Pfählen als Strafe für eine Frau angeordnet, die ihren Gatten umbringt, um sich einen Liebhaber zu nehmen. Nach der Tafel A der assyrischen Gesetzessammlung sollte auch eine Frau, die ihr Kind abtrieb, gepfählt werden. Zudem war ihr ein normales Begräbnis verwehrt.[1] Eine Stele von Sanherib ordnet an, dass man Bauherren, die ihr Haus in eine Königsstraße bauen, über ihrem Haus auf einen Pfahl hängen soll.[2]

Pfählen und Schinden von Rebellen ist zuerst unter dem assyrischen König Aššur-Bel-kala nachgewiesen.[3] Bei vielen neuassyrischen Darstellungen, wie nebenstehender Szene aus der Belagerung von Lachisch ist jedoch nicht klar, ob Lebende oder Leichen gepfählt wurden.

Im Alten Testament wird das Pfählen in Dtn 21,22 EU, Jos 8,29 EU;10,26 EU als „Aufhängen an einen Baum“ verstanden. Dabei geht es jedoch wahrscheinlich nicht um die Exekution selbst, sondern um das nachträgliche Aufhängen des bereits Getöteten. In Est 7,9-10 EU wird ein „Aufhängen“ des Haman an einem Holzpfahl auf Veranlassung des persischen Königs Xerxes I. erwähnt. Nach Herodot (IV, 43) war Pfählung als Strafe auch bei den Achämeniden bekannt. So hatte Xerxes seinen Schwager Sataspes wegen der Vergewaltigung einer Jungfrau, der Tochter des Zopyros, zum Pfählen verurteilt, auf Bitten seiner Tante dazu begnadigt, stattdessen Afrika zu umschiffen. Als dies misslang, wurde die Strafe doch noch ausgeführt.

Im Mittelalter war die Pfählung auch in Europa weit verbreitet, vom Volk wurde sie als „Reiten auf dem einbeinigen Ross“ bezeichnet. Neben der Methode des Begrabens bei lebendigem Leib wurde das Pfählen auch im Mittelalter Bestand des Strafrechts – hier wurden die Opfer allerdings schon zuvor getötet.

Im westeuropäischen Mittelalter wurden die Opfer, oftmals Ehebrecher – wenn man den Rechtsbüchern des Mittelalters Glauben schenken darf – meistens lebendig begraben und dann mit einem Pfahl durchbohrt. Wie der Rechtshistoriker Dieter Feucht[4] vermutet, diente dieses Pfählen nicht zur Hinrichtung, sondern es sollte den Hingerichteten dauerhaft unter der Erde halten, damit er nicht als rächender Wiedergänger zu den Lebenden zurückkehre. Insofern gleicht diese Maßnahme dem Pfählen von vermeintlichen Vampiren. Auch hier wurde – ganz im Gegensatz zu den modernen Mythen aus Romanen und Filmen – der Untote nicht vernichtet, sondern lediglich in seinem Grab festgenagelt. Die Zerstörung eines schädigenden Wiedergängers oder Vampirs erfolgte grundsätzlich durch das Köpfen und das Zerstückeln oder Verbrennen des Herzens.

Pfählungen – dargestellt in der Brodoc-Chronik, daneben wohnt Vlad III. Drăculea speisend der Massenhinrichtung bei

Als besonders grausam galt im Mittelalter die zentraleuropäische Variante der Pfählung, wie sie der rumänische Fürst Vlad III. Drăculea – weitgehend dem assyrischen Vorbild entsprechend – praktiziert haben soll. Stephanus Gerlach hörte rund 100 Jahre nach dem Tod Vlads Berichte über dessen Taten in Konstantinopel, die einen Einblick in die Methodik des Pfählens gewähren sollten:

… die Spieße von Holtz mit Unschlitt oder Talk … man bindt solchen Übeltätern Sailer an die Füße, stößt ihnen den Spieß zu dem hinteren Leib hinein… Zuerst aber kniet der Verurteilte mit in den Staub gedrücktem Haupte nieder, die angezogenen Oberschenkel gekreuzt; … und die Bahn hinreichend eingefettet, der Pfahl, aber nicht angespitzt, sondern abgestumpft, … die Organe beiseiteschiebt, und wird fünfzig bis sechzig Zentimeter in den Mastdarm eingeführt, dann mit dem Verurteilten senkrecht aufgerichtet. Und der Körper mit seiner Schwere drückt Mann oder Weib hinab, und langsam dringt der Pfahl durch den Körper, sucht den tödlichen Weg.

Diese Art der Pfählung bei lebendigem Leib soll als Strafe für besonders schwere Verbrechen auch bei anderen Völkern Anwendung gefunden haben. Manchmal wurde der Pfahl durch den ganzen Körper getrieben, sodass die Spitze oben im Schulterbereich wieder austrat. Anschließend wurde das Opfer am Pfahl waagrecht über zwei Astgabeln oder dergleichen gehängt wie ein Tier über das Feuer. In manchen Fällen soll zusätzlich ein kleines Feuer unter dem Verurteilten entzündet worden sein.

Auch in Byzanz war die Pfählung üblich.[5]

Neuzeit

Aus der Neuzeit ist eine Pfählung in Wien überliefert: Ein Bäcker hatte gemordet; er wurde 1504 bei vollem Bewusstsein gepfählt.

Im Jahr 1800 wurde Soleyman aus Aleppo, der Mörder des französischen Generals Jean-Baptiste Kléber, in Ägypten gepfählt.

Literarische Darstellungen

Die bekannteste literarische Schilderung einer Pfählung aus der Neuzeit findet sich bei Ivo Andrić im Roman Die Brücke über die Drina, der die Hinrichtung im Bosnien des 16. Jahrhunderts in allen grausamen Details beschreibt.

Der spanische Schriftsteller Alonso de Ercilla y Zúñiga beschreibt in seinem Epos La Araucana, wie die Konquistadoren im Jahr 1558 den Mapuche-Kriegshäuptling Caupolicán durch Pfählung zu Tode brachten.

Medizin

In der Medizin spricht man bei der Pfählung von einer „Pfählungsverletzung“. Darunter wird das Eindringen in oder das Durchdringen des Körpers mit pfahlartigen Gegenständen verstanden. Das kann auch durch natürliche Körperöffnungen geschehen oder nur bei Körperteilen der Fall sein.[6]

Tierreich

Von manchen Vogelarten ist bekannt, dass sie ihre Beute aufspießen.[7] Der auch in Mitteleuropa vorkommende Neuntöter etwa tut dies, um sich Vorräte anzulegen.

Literatur

  • Dieter Feucht: Grube und Pfahl. Ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Hinrichtungsbräuche. Verlag Mohr, Tübingen 1967 (Juristische Studien; Bd. 5)
  • Paul Fischer: Strafen und sichernde Maßnahmen gegen Tote im germanischen und deutschen Recht. Nolte, Düsseldorf 1936 (Bonn, juristische Dissertation vom 10. Juli 1936)
  • Ernst A. Rauter: Folter in Geschichte und Gegenwart. Von Nero bis Pinochet. Eichborn Verlag, Frankfurt/M. 1996, ISBN 3-8218-0806-3 (früherer Titel „Folter-Lexikon. Die Kunst der verzögerten Humanschlachtung von Nero bis Westmoreland“)
  • Sigmund Stiassny: Die Pfählung. Eine Form der Todesstrafe. Kultur- und rechtshistorische Studie. Manz, Wien 1903.
  • Martin Zimmermann (Hrsg.): Extreme Formen von Gewalt in Bild und Text des Altertums. Herbert Utz Verlag, München 2009, ISBN 3-8316-0853-9

Einzelnachweise

  1. Fischer Weltgeschichte, die Altorientalischen Reiche II, Frankfurt 1966, 98).
  2. Daniel David Luckenbill, The annals of Sennacherib (Chicago, The University of Chicago Press 1924), The University of Chicago Oriental Institute publications 2, S. 153.
  3. Seth Richardson, Death and dismemberment in Mesopotamia: dsicorporation between the body and the body politic. In: Nicola Laneri (Hrsg.), Performing Death. Chicago 2007, 197
  4. Dieter Feucht: Grube und Pfahl. Ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Hinrichtungsbräuche. Verlag Mohr, Tübingen 1967 (Juristische Studien; Bd. 5).
  5. Franz Grabler (Hrsg.), Abenteurer auf dem Kaiserthron. Die Regierungszeit der Kaiser Alexois II, Andronikos und Isaak Angelos (1180–1195) aus dem Geschichtswerk des Niketas Choniates. Byzantinische Geschichtsschreiber Band 8, 1958.
  6. Pfählungsverletzung. Auf: flexikon.doccheck.com, 19. Dezember 2006.
  7. Leroy H. Banicki, Prey-Impaling by Black-Billed Magpie. The Southwestern Naturalist 32/2, 1987, S. 283

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