- Pharmaziepraktikum
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Ein Pharmaziepraktikant leistet in Deutschland die nach der Approbationsordnung für Apotheker geforderte 12-monatige praktische Ausbildung. Das Pharmaziepraktikum setzt den bestandenen 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung und damit den Abschluss des universitären Teils des Pharmaziestudiums voraus.
Von den 12 Monaten müssen mindestens sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke absolviert werden. Weitere sechs Monate können wahlweise in
- einer öffentlichen Apotheke
- einer Krankenhausapotheke
- einer Bundeswehrapotheke
- der pharmazeutischen Industrie
- einem Universitätsinstitut oder
- einer amtlichen Arzneimitteluntersuchungsstelle
in Deutschland oder auch im Ausland abgeleistet werden.
Nach Abschluss der praktischen Ausbildung folgt der dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Name
Der Pharmaziepraktikant hat in etwa die Stellung eines Referendars im Staatsdienst oder bei Juristen; die Bezeichnung legt aber eher eine Stellung eines Betriebspraktikanten nah. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) versucht deswegen an Stelle der irreführenden Bezeichnung Pharmaziepraktikant einen neuen Titel zu etablieren. Vorschläge sind „Apotheker im Praktikum“, „Apothekerpraktikant“ oder „Pharmazeut“.
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