Staatsdienst

Staatsdienst
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Der Staatsdienst ist ein Sammelbegriff für die Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung. Dazu zählen u. a. Justiz, Polizei, Verfassungsschutz, Bundeswehr sowie auch das Schulwesen. Neben den Beamten, Richtern und Soldaten sind auch Arbeitnehmer (ehem. Arbeiter und Angestellte) im Staatsdienst tätig. Die Bezeichnung Staatsdienst ist jedoch eher umgangssprachlicher Natur und wird mit dem Begriff "Öffentlicher Dienst" rechtlich und inhaltlich abgedeckt.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Staatsdienst – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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  • Staatsdienst — Staatsdienst, im allgemeinen jeder dem Staate geleistete Dienst, hauptsächlich und im technischen Sinn aber der berufsmäßige Dienst, der dem Staat auf Grund öffentlich rechtlichen Vertrages geleistet wird. Unter letztern Begriff fällt also… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Staatsdienst — Staats|dienst 〈m. 1〉 beruflich od. pflichtgemäß dem Staat geleisteter Dienst, Dienst als Staatsbeamter ● in den Staatsdienst eintreten; im Staatsdienst stehen * * * Staats|dienst, der: berufliche Tätigkeit als Staatsbeamter, angestellter o. Ä.:… …   Universal-Lexikon

  • Staatsdienst — Staats·dienst der; die berufliche Tätigkeit als Beamter oder Angestellter des Staates (2) <in den Staatsdienst gehen; im Staatsdienst sein> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Staatsdienst — der Staatsdienst, e (Aufbaustufe) Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung Beispiel: Er ist als Beamter in den Staatsdienst eingetreten …   Extremes Deutsch

  • Staatsdienst — Staatsdienstm imStaatsdienstsein=eineFreiheitsstrafeverbüßen.Euphemismus.1900ff …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

  • Staatsdienst — Staats|dienst …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Entlassung aus dem Staatsdienst — Entlassung aus dem Staatsdienst, s. Staatsdienst …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Staatsdiener — Staatsdiener, 1) im weiteren Sinne alle diejenigen Personen, welche vermöge einer besonderen vom Inhaber der Staatsgewalt unmittelbar od. mittelbar ausgehenden Verpflichtung dem Staate od. für die Zwecke desselben Dienste leisten. In diesem Sinne …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Friedrich Wilhelm Heinrich Alexander Freiherr von Humboldt — Alexander von Humboldt Gemälde von Joseph Stieler, 1843 Friedrich Wilhelm Heinrich Alexander von Humboldt (* 14. September 1769 in Berlin; † 6. Mai 1859 ebenda) war ein deutscher Naturforscher von Weltgeltung und Mitbegründer der Geographie als… …   Deutsch Wikipedia

  • Friedrich Wilhelm Heinrich Alexander von Humboldt — Alexander von Humboldt Gemälde von Joseph Stieler, 1843 Friedrich Wilhelm Heinrich Alexander von Humboldt (* 14. September 1769 in Berlin; † 6. Mai 1859 ebenda) war ein deutscher Naturforscher von Weltgeltung und Mitbegründer der Geographie als… …   Deutsch Wikipedia

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