Auditiv-verbale Erziehung

Auditiv-verbale Erziehung

Die auditiv-verbale Erziehung beschreibt einen pädagogischen Ansatz, bei dem Menschen mit Hörbehinderung in ihrem Restgehör und in ihren lautsprachlichen Ausdrucksfertigkeiten geschult werden.

Die auditiv-verbale Erziehung wird oft auch die auditiv-verbale Methode genannt. Damit wird vor allem auf die gegensätzliche Methode angespielt, bei der man zusätzlich oder nur die Gebärdensprache benutzt, die so genannte gebärdensprachliche Erziehung oder gebärdensprachliche Methode. Zwischen den beiden Methoden hat sich ein weltweiter Methodenstreit entwickelt.

Die auditiv-verbale Erziehung ist nicht mit der oralistischen Erziehung bzw. mit dem Oralismus zu verwechseln. Oralismus beschreibt einen Ansatz, bei dem man sich ausschließlich auf den Mund fixiert, d. h. es wird vor allem auf die Artikulation geachtet.

Inhaltsverzeichnis

Ansatz

Die auditiv-verbale Erziehung wird in der Regel ausschließlich für Menschen genutzt, die hochgradig hörbehindert bzw. resthörig bzw. gehörlos sind. Sie zielt darauf ab, dass bei ca. 98% aller gehörlosen Menschen noch vorhandene Restgehör so zu trainieren, dass gesprochene Sprache (Lautsprache) mittels technischen Hilfsmitteln wie dem Hörgerät oder dem Cochlea Implantat (CI) verstanden werden kann.

Die auditiv-verbale Schulung kann aber auch dann stattfinden, wenn kein Restgehör mehr vorhanden und der betreffende Mensch ein Cochlea Implantat oder ein Hirnstamm-Implantat (ABI) besitzt. Erfahrungsgemäß können viele - wenn auch nicht alle - CI-Trägerinnen und -träger durch dieses technische Hilfsmittel gesprochene Sprache verstehen und manche können damit sogar telefonieren. Aber damit dies möglich wird, muss das Gehör erst trainiert werden.

Wie schon das Wort auditiv-verbal explizit sagt, fährt dieser Ansatz zweigleisig: einerseits wird das Gehör geschult, andererseits wird die Sprache gelehrt. Durch das (fast) fehlende Gehör wird das Sprachverständnis erschwert und die Wahrnehmung des akustischen Takts, der Tonmodellierung, der Intonation und der Lautstärke beeinträchtigt. Daher müssen diese drei Fähigkeiten (an)trainiert werden. Dabei unterstützt der Spracherwerb wiederum das Training des Gehörs.

Anwendung

Mit der auditiv-verbalen Erziehung eines Kindes mit Hörbehinderung muss so früh wie möglich begonnen werden; das heißt sofort nach der Diagnose der Gehörlosigkeit. Die Diagnose wird dabei durch ein Hörscreening, ein Audiogramm oder eine BERA erstellt.

Manchmal verwendet man auch den Begriff auditiv-verbale Therapie, was allerdings eher Verwirrung stiftet als das es wirklich hilfreich ist, da eine Therapiesituation im eigentlichen Sinne eben nicht stattfinden sollte. Eine Therapie im eigentlichen Sinne wäre nämlich, dass das Kind für einige Stunden pro Tag entsprechend geschult wird. Aber genau das sollte nicht stattfinden, oder wenn, dann nur sehr eingeschränkt. Denn mindestens der Hauptteil der "Therapie" sollte fließend im Alltag eingebunden werden, so dass keine eigentliche "Therapiesituation" entsteht. Ausnahmsweise kann es aber sein, dass man um die Therapie an sich nicht herum kommt, etwa weil die Audioagogin oder der Audioagoge die entsprechende Schulung macht.

Der Spracherwerb muss fortlaufend trainiert werden. Je mehr mit dem Kind interaktiv gesprochen wird, desto mehr trainiert es seine auditiv-verbale Fähigkeiten. Es ist dabei darauf zu achten, dass die Sätze in der Sprache mit dem Kind zwar deutlich, aber normal gesprochen werden. Auch die Lautstärke muss normal sein; schließlich soll die Sprache zum Kind grammatikalisch korrekt sein. Letzteres ist auch deswegen wichtig, weil von vielen gehörlosen Menschen die in der deutschen Sprache wichtigen Endungen nicht oder falsch verstanden werden. Selbstverständlich muss die Sprache des Kindes immer wieder korrigiert werden, und zwar auf die übliche Lautstärke, die richtige Intonation, den richtigen Takt und die richtige Tonmodellierung.

Die Anwendung muss fortlaufend dem Alter entsprechend angepasst werden. Man macht mit dem kleineren Kind Spiele, um so die Aufmerksamkeit des Kindes wecken bzw. erhalten zu können, während beim älteren Kind und dem Jugendlichen schon fast Therapiesitzungen stattfinden, bei denen auch praktischere Aufgaben wie Hausaufgaben behandelt werden können.

Ein weiteres wichtiges Merkmal in der Anwendung der auditiv-verbalen Erziehung ist die Input-orientierte Schulung des Kindes. Das Kind soll so viele Informationen wie möglich erhalten, um dann das erlernte, den Wortschatz und die Grammatik von sich aus anzuwenden. Die Idee dahinter ist, dass normalhörende Kinder auf dieselbe Art und Weise erlernen. Hörbehinderte Kinder sind nämlich ausschließlich in ihrer Hörfähigkeit eingeschränkt. Daher sollte der Lernprozess, auch wenn er in der Regel verspätet beginnt, genau gleich wie bei normalhörenden Kindern ablaufen. Das Kind mit Hörbehinderung hat im deutschsprachigen Raum zwar normalerweise eine spätere Hörerfahrung als normalhörende Kinder, bei denen die Hörfähigkeit bereits im 6. Schwangerschaftsmonat im Mutterleib beginnt, während gehörlos geborene Kinder in der Regel erst mit durchschnittlich zwei Jahren als gehörlos diagnostiziert werden und somit entsprechende technische Hilfsmittel erhalten. Aber grundsätzlich im Vergleich zu den normalhörenden Kindern sollte außer der stärkeren Förderung der audiv-verbalen Systeme und dem Wortschatz und Grammatik nichts oder nur so wenig wie möglich an der Lernfähigkeit bzw. Lernmethoden ändern.

Die auditiv-verbale Erziehung ist bis heute, trotz des technischen Fortschritts wie dem Cochlea Implantat nicht einfach, aber recht erfolgreich.

Begleitung

In der Schweiz gibt es verschiedene Beratungsstellen mit Fachleuten, die die Eltern unterstützen und beraten. Sie kommen nach Hause und zeigen den Eltern wie die Therapie funktioniert, besprechen mit den Eltern Probleme, unterstützen sie in der Lösung von Problemen wie in der Schule und entwickeln mit ihnen die Therapie immer dem Alter und den Fortschritten gemäß weiter. Diese so genannten Audiopädagogen sind aber nicht dazu da, die hauptsächliche auditiv-verbale Entwicklung des Kindes zu fördern, da sie das Kind bzw. die Eltern in der Regel lediglich zwei bis vier Stunden pro Woche aufsuchen können. Die eigentliche Therapie bzw. Erziehung muss daher von den Eltern und von den Geschwistern aus entstehen. Die Audiopädagogen haben daher eine lediglich unterstützende Funktion.

Probleme

Bekannt ist vor allem die so genannte Geschwisterproblematik, die es allerdings in der Sonderpädagogik im Allgemeinen (d.h. nicht nur bei Menschen mit Hörbehinderung) gibt. Das Problem liegt darin, dass das Kinder mit Behinderung durch die entsprechende Förderung der beeinträchtigten Fähigkeiten aus Sicht der Geschwister mehr Aufmerksamkeit erhalten. Viele Geschwister schließen daraus den Schluss, dass die Eltern dieses Kind bevorzugen und die Behinderung nur vorgeschoben wird. Dem kann begegnet werden, in dem man die Geschwister in die Erziehung mit einbezieht, so dass sie erleben, dass das Kind tatsächlich eine Behinderung aufweist. Es muss ihnen einfühlsam erklärt werden, dass deswegen - und nicht aus einem anderen Grund - das Kind mehr Zuwendung braucht. Andererseits muss für die Geschwister auch einen Ausgleich geschaffen werden, so zum Beispiel ihnen selber spezielle Zuwendungen geben, damit es immerhin einen gewissen Ausgleich gibt (siehe auch: Schattenkind) Obwohl dieses Thema der Geschwisterproblematik als einer der schwierigsten Problematiken der Hörgeschädigtenpädagogik darstellt, gibt es jedoch im Bereich der Hörgeschädigtenpädagogik bislang nur wenige wissenschaftliche Untersuchungen.

Ziele

Das Hauptziel der auditiv-verbalen Erziehung ist eine möglichst gute Lautsprache mit gutem offenem Sprachverstehen sowie einem dem Alter, Schulstufe und kognitiven Fähigkeiten entsprechend normalem Wortschatz und Grammatikkenntnisse. Ein Fernziel der auditiv-verbalen Erziehung ist in der Regel die integrative Schulung in der Regelschule. Dies wird bereits heute z. B. in der Schweiz in vielen Fällen erfolgreich praktiziert. Dieses Ziel kann allerdings nicht immer erreicht werden, da einerseits gerade in der Schweiz den Menschen mit Hörbehinderung in ihrer schulischen Ausbildung viele Steine in den Weg gelegt werden. So entscheiden oft die Behörden, Lehrer und Schuladministration über eine mögliche integrative Beschulung eines Kindes mit Behinderung, unabhängig von ihren kognitiven Fähigkeiten.

Abgrenzung zum Oralismus

Wie bereits erwähnt, ist der Oralismus im Gegensatz zur auditiv-verbalen Erziehung auf den Mund fixiert. Zudem ist diese Erziehungsmethode output-orientiert, d.h. das Kind soll möglichst viel Artikulieren bzw. etwas nachsprechen. Das führt dazu, dass die Aussprache zwar gut sein kann, aber unter Umständen der Wortschatz und die Grammatik darunter leiden kann. Zudem wird das auditorische System nicht gefördert.

Oralismus wird dementsprechend heute nicht mehr angewandt und wird eher als Schimpfwort empfunden.

Geschichte

Mit dem Mailänder Kongress von 1880 haben sich führende Pädagogen zum Oralismus bekannt und sich dafür entschieden, nur noch den Oralismus anzuwenden, was mit der Unterdrückung der Gebärdensprache einher ging. Obschon die Idee dahinter aus Sicht der Befürworter der lautsprachlichen Kommunikation bzw. der auditiv-verbalen Methode durchaus gut ist, wird heute keine Fachfrau oder Fachmann oder gehörloser Mensch den Entscheid von 1880 als begrüßenswert halten, weil damals die technischen Voraussetzungen und die entsprechenden pädagogischen Methoden noch nicht entwickelt waren. Vergleiche hierzu auch die Geschichte der Gehörlosen

Erst als in den 1960er Jahren die ersten für gehörlose Menschen brauchbaren Hörgeräte entwickelt wurden, konnte man ernsthaft an den Einsatz der auditiv-verbalen Schulung glauben. Die auditiv-verbale Methode wurde allerdings bereits während den 1950er Jahren je nach Quelle in Kanada, USA und Großbritannien entwickelt.

Weblinks

  • Beratungsstellen Deutschland
- Fachambulanz für Auditiv-Verbale Therapie Berlin
- Forum für Auditiv-Verbale Therapie
  • Beratungsstellen Österreich
- Audiopädagogische Förderung und Beratung, Wien
  • Beratungsstellen Schweiz
- Audiopädagogische Praxis (Oberglatt)
- Gehörlosen- und Sprachheilschule Riehen (Basel)
- Heilpädagogisches Zentrum Hohenrain (Luzern)
- Landenhof Zentrum und Schweizerische Schule für Schwerhörige, Unterentfelden (Aargau)
- Kantonale Sprachheilschule (Bern)
- Sprachheilschule Wabern (Bern)
- Sprachheilschule St. Gallen
- Zentrum für gehörlose und schwerhörige Kinder Zürich
  • Verbände Deutschland
- LKH Deutschland
- Arbeitskreis für Auditiv-Verbale-Erziehung e.V.
  • Verbände Schweiz
- LKH Schweiz

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