Gehörlosigkeit

Gehörlosigkeit

Gehörlosigkeit bezeichnet das vollständige oder weitgehende Fehlen des Gehörs bei Menschen. Während der medizinische Ausdruck für diesen Sachverhalt Taubheit (lateinisch Surditas) ist, wird mit „Gehörlosigkeit“ sinnhaft meist die damit verbundene Behinderung als solche angesprochen. Der Ausdruck gehörlos entstand im deutschen Sprachraum nach der Einführung der allgemeinen Schulbildung für taube Kinder im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts.

Inhaltsverzeichnis

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

Gehörlosigkeit ist synonym zu den Begriffen hochgradige Schwerhörigkeit, hochgradige Hörschädigung, Resthörigkeit und Taubheit. Circa 98 % der tauben Menschen haben ein Restgehör. Dabei handelt es sich um eine Hörschädigung, bei denen entweder nichts oder akustische Reize nur noch mit Hörhilfen wie einem Hörgerät oder einem Cochlea-Implantat wahrgenommen werden können. Ob das Gesprochene mit diesen Hörhilfen verstanden wird, ist individuell verschieden.

Tritt die Hörschädigung erst nach dem Alter des natürlichen Spracherwerbs ein, etwa ab dem 3. Lebensjahr, so spricht man von postlingualer Ertaubung oder „Spätertaubung“. Die Bezeichnung taubstumm wird von gehörlosen Personen als diskriminierend empfunden, weil der Wortteil 'stumm' eine negative Konnotation enthält und gegen gehörlose Personen in der Bedeutung von „dumm“ oder „unfähig“ gehandhabt wird. Taube Menschen erachten Sprechfähigkeit weniger wesentlich als Kommunikationsfähigkeit, um mit „stumm“ bezeichnet zu werden. Sie können kommunizieren, ob in Gebärdensprache oder in Lautsprache. Daher wollen gehörlose Menschen im Deutschen entweder mit „gehörlos“ oder „taub“ bezeichnet werden. Diese sind audiologisch auf den Defekt des Nichthörenkönnens orientiert.

Ursachen und Feststellung von Gehörlosigkeit

Nach dem Schlüssel der International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems (ICD-10) wird für Taubheit die medizinische Code-Bezeichnung ICD-10 H91.9 verwendet.

Klassifikation nach ICD-10
H91.9 Taubheit bzw. Gehörlosigkeit
F44.6 Psychogene Taubheit
H90.5 Rindentaubheit
R48.1 Seelentaubheit
F80.2 Worttaubheit
H90.5 Zentrale Taubheit
ICD-10 online (WHO-Version 2011)

Die Unterteilung in ICD-10 H91.9 macht sichtbar, dass Taubheit auch anders als durch eine Beeinträchtigung der Hörorgane bedingt sein kann. So bezeichnet „Zentrale Taubheit“ den Sachverhalt, dass die Hörorgane intakt und funktionsfähig sind, jedoch im Gehirn keine Verarbeitung der Höreindrücke erfolgt.

In Bezug auf Taubheit (lateinisch: Surditas) wird nach totaler Taubheit für alle Schallreize oder noch vorhandener Wahrnehmung einzelner Töne unterschieden. Das physikalisch definierte Ausmaß der Taubheit wird in der Regel mit einem audiometrischen Verfahren festgestellt, dessen Ergebnis das Audiogramm ist. Aus diesem lässt sich der Grad der Hörbehinderung feststellen.

Erworbene Taubheit (Innenohrschaden) kann als Folge von z.B. (Meningokokken-)Meningitis, Enzephalitis, Scharlach, Masern, Tuberkulose, Osteomyelitis, Mittelohr-Erkrankungen, Otosklerose, (Baro-)Trauma u.a. (bei absoluter Taubheit stets mit Innenohr- oder Hörnervbeteiligung) auftreten.

Angeborene Taubheit kann entweder vorgeburtlich durch Röteln-Embryopathie, Rh-Inkompatibilität mit Kernikterus, Labyrinthitiskonnatale Syphilis) oder Vererbung (meist autosomal-rezessiv) sowie durch Syndrome entstehen. Bekannte Syndrome sind unter anderem das Usher-Syndrom (Einschränkung des Sichtfelds) oder das Waardenburg-Syndrom (Pigmentanomalien in Haut, Haaren oder in den Augen, beispielsweise verschiedene Irisfarben). Weitere Syndrome sind z.B. das Alport-, Jervell-Lange-Nielsen-, Waardenburg-, Cockayne- und Pendred-Syndrom.

Eine von Geburt an vorliegende Beeinträchtigung des Hörens wurde häufig erst spät erkannt. Das Alter bei der Erkennung von Taubheit liegt ohne entsprechende Neugeborenenhörscreeningprogramme im statistischen Durchschnitt bei etwas mehr als zwei Jahren. Seit 2009 ist das Neugeborenenhörscreening in Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. In Österreich und der Schweiz und weiteren Ländern gibt es ähnliche Programme. Bei diesem Verfahren wird das Neugeborene bereits ein oder zwei Tage nach der Geburt (in der Klinik) auf seine Hörfähigkeit getestet, um möglichst frühzeitig eine angeborene Hörstörung zu erkennen.

Diagnose und Differentialdiagnose

Die Diagnose erfolgt durch spezielle Hörtests. Bei Neugeborenen und Kleinkindern wurden früher akustische Signalgeber verwendet, die einen reflektorischen Lidschluß auslösen sollten. Bei seinem Ausbleiben wurde eine Gehörlosigkeit vermutet. [1] Das Verfahren weist jedoch erhebliche Ungenauigkeiten auf, weshalb es zur aussagekräftigen Diagnostik frühkindlicher Hörschädigungen unbrauchbar ist. Standard heute sind bei Neugeborenen und kooperationsunwilligen/-fähigen Patienten OAE-Verfahren und die BERA, darüber hinaus altersabhängig unterschiedliche Hörtestverfahren.

Es gibt eine Reihe von Störungen, von denen die Gehörlosigkeit genau abzugrenzen ist, z.B.

Diese Störungen lassen sich z.B. durch weitere Merkmale (wie etwa Sozialverhalten, Kommunikation, Sprechen oder Nicht-Sprechen) differenzieren.

Kultur

Eigene Sprache

Hauptartikel: Gebärdensprache

Die spezifische Sprache der gehörlosen Personen ist traditionell die Gebärdensprache ihrer betreffenden gebärdensprachlichen Umgebung, die sich immer da entwickelt, wo zwei oder mehr gehörlose Menschen sich treffen. Personen, bei denen die Gebärdensprache die Muttersprache ist, denken auch in dieser Sprache.

Gebärdensprachen werden auch von Hörenden benutzt, nicht nur im Umgang mit gehörlosen Personen, sondern auch untereinander, z.B. von Verwandten und Freunden von gehörlosen Personen, Gebärdensprachdolmetschern, Pädagogen oder allgemein an Gebärdensprache interessierten Menschen und untereinander bei den nordamerikanischen Indianern und Warlpiri Aborigines in Australien. Zudem sind die Gebärdensprachen aufgrund ihrer Besonderheiten für Linguisten ein hochinteressantes Forschungsgebiet.

Gebärdensprachen sind vollwertige Sprachen, die alle Eigenschaften einer gesprochenen Sprache aufweisen. Sie besitzen eine eigene Grammatik, wobei der Gebärdenraum – der Raum vor dem Körper des Gebärdenden – eine große Rolle spielt. Jede einzelne Gebärde kann phonologisch in Phonemen zerlegt werden, die in den vier Parametern Handkonfiguration, Handorientation, Bewegung und Lokalitaet zusammengefasst sind. Ferner spielen Körperhaltung, Bewegungsdynamik, Gesichtsmimik und manchmal ein lautlos mitgesprochenes Wort zusätzliche Rollen.

Die Gebärdensprache ist nicht universal. Sie können einander unverständlich sein. Es hat sich eine Konvention etabliert, dass eine eigene Gebärdensprache in jedem Land mit eigenem Kürzel kursiere (ASL für Nordamerika, LSF für Frankreich, DGS für Deutschland, ÖGS für Österreich usw.).

Die Entwicklung einer Gebärdensprache erfolgte stets unabhängig von der umgebenden Lautsprache. Aber es gibt auch eine Gebärdenkode der um die Gebärdensprache umgebenden Lautsprache, die im deutschsprachigen Raum als Lautsprachbegleitende(s) Gebärden (LBG) geläufig ist, aber anderswo gewöhnlich mit gebärdetem Englisch, Spanisch, Russisch usw. bezeichnet wird. Es gibt ferner lokale Dialekte, z.B. die Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS) kann in fünf verschiedenen Dialekten unterteilt werden in Zürcher, Berner, Luzerner, Basler und St. Galler Gebärdendialekten. Die weitest verbreitete Gebärdensprache dürfte die American Sign Language (ASL) sein, die nicht nur in Nordamerika, sondern auch in meisten karibischen Inseln, einigen mittelamerikanischen, afrikanischen und asiatischen Nationen verbreitet ist.

Die Gebärdensprache wird in einigen Ländern als Minderheitensprache anerkannt, so in Österreich durch die Bundesverfassung (Art. 8, Abs. 3). Die Gebärdensprache in Uganda ist verfassungsmässig anerkannt und die Neuseeländische Gebärdensprache (NZSL) ist eine offizielle Amtssprache Neuseelands. Im Schweizer Kanton Zürich ist die Gebärdensprache im Sinne der Sprachenfreiheit verfassungsmäßig anerkannt. In einigen Ländern werden durch Gesetze oder Regelungen Gebärdensprach-Dolmetschdienste im Umgang mit Behörden oder Gericht angeordnet. Die Gebärdensprache wird zunehmend als Fremdsprache in den Universitäten oder Volkshochschulen gelehrt.

Schulische Erfassung und Bildung

Hauptartikel: Geschichte der Gehörlosen

Kunstunterricht für Frauen an der Staatlichen Schule für Gehörlose, Wisconsin, USA, um 1880

Die frühkindliche Taubheit beeinträchtigt den Spracherwerb, weil rund 90% tauber Kinder Eltern haben, die hören können und keine Gebärdensprachkenntnisse aufweisen. Ihre Erziehung und schulische Bildung sind zumeist monolingual in der Landessprache und oral ausgerichtet, oft unter Vermeidung bzw. Unterdrückung der Gebärdensprache.

Die besonderen Schulen, die sich der Erziehung tauber Kinder widmen, gewannen damit eine weit über die Bildung hinausgehende Bedeutung als Entstehungshort einer kulturellen Gemeinschaft tauber Menschen.

Bereits im 18. Jahrhundert bildeten sich zwei gegensätzliche Unterrichtsansätze heraus, ob taube Kinder monolingual in der Landessprache oder bilingual mit Zusatz von Gebärdensprache unterrichtet werden sollten: die französische Methode von Abbé de l'Epée und der deutschen von Samuel Heinicke. Um die Wirksamkeit und die Nützlichkeit der beiden Ansätze entbrannte ein Streit, der bis heute andauert. Er ist als der „Methodenstreit“ zwischen der „deutschen“ oder „oralen“ Methode und der „französischen“, gebärdensprachlichen Methode bekannt worden.

Der Streit fand beim Mailänder Kongress von 1880 seinen Höhepunkt. Dort entschieden sich führende Pädagogen in einer Resolution, dass alle taube Kinder ausschließlich lautsprachlich geschult werden sollen. Fortentwicklungen der Medizin und der Technik suggerierten die jeweils bald bevorstehende Heilbarkeit von Taubheit und wirkten zusätzlich fördernd für die „orale“ Methode. In den 1950er Jahren wurde schließlich die so genannte auditiv-verbale Methode entwickelt, bei der taube Kinder nicht mehr nur artikulieren und Lippenablesen lernen, sondern – sofern Hörreste vorhanden waren – auch das Hören trainieren sollten. Die Auseinandersetzung hat sich an den Sonderschulen jetzt verlagert auf die Polarität zwischen rein lautsprachlich orientiertem Monolingualismus und dem Bilingualismus, der neben dem Gebrauch der Gebärdensprache für die parallele Lehre und Verwendung der Lautsprache plädiert.

Die aktuellen Ansätze zur schulischen Bildung gehörloser Kinder sind mittlerweile sehr differenziert geworden. Im deutschsprachigen Raum war bisher die Beschulung in einer Sonderschule für Gehörlose oder – bei größerem Resthörvermögen – einer Schule für Schwerhörige der Standard. Um das Jahr 2000 herum standen in Deutschland für schätzungsweise 10.000 bis 20.000 taube oder hochgradig schwerhörige Schüler etwa 60 Sonderschulen zur Verfügung. Das Rheinisch-Westfälisches Berufskolleg für Hörgeschädigte in Essen ist die größte Sonderschule für Schwerhörige und Gehörlose in Deutschland und führt Bildungsgänge bis zur Fachhochschulreife und zur allgemeinen Hochschulreife. Die Schule wird von ca. 900 Schülerinnen und Schülern aus ganz Deutschland, zum Teil auch aus dem deutschsprachigen Ausland besucht. Die weltweit einzige Volluniversität speziell für Schwerhörige und Gehörlose ist die Gallaudet University in der Amerikanischen Hauptstadt Washington, die etwa 1700 Studenten hat und seit 1988 auch von Gehörlosen geleitet wird.

Wegen der geringen Klassenfrequenzen lokaler Schulen bestimmten vor allem die schwächeren Kinder das Niveau an den Sonderschulen. Dies führte zunächst zu einer Abwanderung von den Gehörlosenschulen zu den Schwerhörigenschulen. Inzwischen hat sich, ausgehend von den körperbehinderten Kindern der Gedanke der Integration auch auf das Feld der Hörgeschädigten übertragen, mit der Folge eines Trends zur Abwanderung an die Regelschule.

Begünstigt wird diese Diversifizierung in Deutschland auch davon, dass letztlich die Eltern bestimmen können, welche Schule ihr Kind besucht, und diese das in ihren Augen gegebene Optimum zu wählen versuchen. Bei den Schulbehörden in Deutschland wird verschiedentlich auch der Regelschulbesuch mit dem Argument der „Integration“ offensiv gefördert, wobei im Hintergrund jedoch oft die Erwartung der Kostendämmung durch Einsparungen von Sonderschul-Pädagogen und separaten Schulen steht.

Der „integrative“ Schulbesuch an einer Regelschule hat keine einheitliche Fassung, es gibt neben dem sonderpädagogisch völlig unbegleiteten Regelschulbesuch noch den sonderpädagogisch und /oder von einer Gebärdensprachdolmetscherin begleiteten Schulbesuch, sowie sehr vereinzelt auch das Konzept der „umgekehrten“ Integration, bei der in eine Sonderschule nicht behinderte Kinder aufgenommen werden.

Je weniger sonderpädagogische oder sprachliche Unterstützung bei einem „integrativen“ Regelschulbesuch erfolgt, umso mehr ist der Erfolg dieses Schulbesuchs von besonders hoch entwickelten Fähigkeiten und Talenten des Kindes abhängig. Unberücksichtigt bleibt bei der Diskussion der integrativen Beschulung in der Regel die „Gefühlslage“ des Kindes, das im Klassenverband der anderen Kinder mehr oder weniger eine Sonderstellung einnimmt, die zusätzlich zum Unterrichtsstoff auch psychisch verarbeitet werden muss.

Freizeit-, Sport- und Kulturvereine

Hauptartikel: Gehörlosenkultur

Da taube Personen durch ihre Kommunikationsbehinderung in der Gesellschaft häufig isoliert sind, werden soziale Kontakte gern innerhalb von Gehörlosenkreisen gepflegt. Die über Jahrhunderte hinweg gepflegte Gemeinschaft mit gleichartig Betroffenen führte zumindest im außerberuflichen, privaten Bereich zur Entwicklung einer eigenen Kultur.

Zur speziellen Kultur der Gehörlosen gehört neben der Gebärdensprache beispielsweise, dass es in sämtlichen größeren Städten einen Verein und einen festen Treffpunkt, oft „Clubheim“ genannt, gibt. Stark entwickelt ist zudem der Gehörlosensport. So werden weltweit die Deaflympics jeweils ein Jahr nach den Olympischen Spielen veranstaltet.

Auch in den „schönen Künsten“ haben sich eigene Strukturen gebildet, so z.B. mit dem Gehörlosentheater, Gebärdensprachchören und den Kulturtagen der Gehörlosen.

Wichtiger Bestandteil der Gehörlosen-Kultur sind auch deren meist hörende Kinder, die der Gemeinschaft oft lebenslang verbunden bleiben und auch ihre eigenen Vereinigungen haben. Sie sind international unter dem Akronym CODA – Children of Deaf Adults – bekannt.

Gehörlose, die in der Gehörlosen- und Gebärdensprachgemeinschaft leben, lehnen medizinische und juristische Definitionen von Gehörlosigkeit ab, nach denen sie unvollständig, reparaturbedürftig und behindert sind. Nach ihrem Selbstverständnis handelt es sich bei der Gehörlosengemeinschaft um eine sprachliche und kulturelle Minderheit.

Interessenvertretungen

Als politische, soziale und kulturelle Interessenvertretung der Gehörlosen im deutschsprachigen Raum betrachten sich der Deutsche Gehörlosen-Bund, der Österreichische Gehörlosen Bund (ÖGLB), der Schweizerische Gehörlosenbund (SGB) und der Weltverband der Gehörlosen (WFD).

Als politische und soziale – jedoch nicht kulturelle – Interessenvertretung im deutschsprachigen Raum für lautsprachlich kommunizierende Hörgeschädigte betrachten sich Lautsprachlich Kommunizierende Hörgeschädigte Deutschland (LKHD e. V.) und Lautsprachlich Kommunizierende Hörgeschädigte Schweiz (LKH Schweiz)

Kommunikation mit Lautsprache

Hauptartikel: Hörgerät, Cochleaimplantat (CI) und Hirnstamm-Implantat (ABI)

Zum Verstehen lautsprachlicher Informationen sind gehörlose Personen auf das Lippenlesen und auf technische Hilfsmittel angewiesen. Sowohl visuell von den Lippenstellungen wahrnehmbare Sprechtöne als auch die eventuell mit Hilfsmitteln gehörten Töne sind für sie nur bruchstückhaft wahrnehmbar. Die übermittelte Information muss daher teilweise „erraten“ werden, wobei Hinweise aus dem Kontext der Umgebung und aus vorhergehenden Sätzen herangezogen werden. Bei größerem Umfang oder je nach Komplexität – z.B. in einem Vortrag – ist das sehr anstrengend bis gar unmöglich.

Vielfach wird bei nicht direkt therapierbarer Taubheit als medizinische Maßnahme eine technische Hörhilfe verschrieben bzw. angewendet. Technische Hörhilfen sind das Hörgerät sowie die chirurgisch eingesetzten Cochlea- (CI) und Hirnstamm-Implantate (Auditory Brainstem Implant, ABI). Der Erfolg dieser technischen Hilfsmittel ist individuell sehr unterschiedlich. Bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit können die derzeit bekannten Hörhilfen nicht den Umfang und die Differenzierung von Tönen und Geräuschen vermitteln, wie sie ein Mensch mit normalem Hörvermögen hat.

Das führt dazu, dass Hörhilfen allein zwar ein Hörerlebnis vermitteln, jedoch meist nicht ausreichen, um damit unmittelbar die Lautsprache zu verstehen. Dazu muss der Hörhilfen-Einsatz in der Regel von einem speziellen Training begleitet werden. Das hörgeschädigte Kind ist daher nicht nur auf technische Hilfsmittel, sondern auch auf eine spezielle Hör- und Sprecherziehung angewiesen, mit der – je nach Begabung und Übung – die Lautsprache erlernt werden kann. Für die eigene Sprech-Schulung ist die auditive Rückkopplung oft nicht genügend nuanciert und die komplexe Kontrolle des Sprechapparates ist schwierig.

Dank besserer Förderungsmöglichkeiten gelingt es immer mehr Gehörlosen, die Lautsprache soweit zu beherrschen, dass ein dauerhafter sozialer Kontakt mit der Mehrheitsgesellschaft entsteht. Dazu gründen diese sog. „Lautsprachlich kommunizierenden Hörgeschädigten“ auch eigene Vereine mit vereinsinternen Aktivitäten.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Siegfried Priglinger, Josef Zihl: Sehstörungen bei Kindern: Diagnostik und Frühförderung. Verlag Springer Vienna, 1. Auflage (26. September 2007), Seite 113, 169 ff. ISBN: 978-3211836088

Literatur

  • Bern Ahrbeck: Gehörlosigkeit und Identität : Probleme der Identitätsbildung Gehörloser aus der Sicht soziologischer und psychoanalytischer Theorien. Signum Verl., Hamburg 1992 ISBN 3-927731-37-4
  • Oliver Sacks: Stumme Stimmen: Reise in die Welt der Gehörlosen. Rowohlt, 6. Aufl., Reinbek bei Hamburg 2001 ISBN 3-499-19198-9
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Synonyme:

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