- Auffällige Pegeländerung
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Als eine auffällige Pegeländerung wird die Änderung einer logarithmischen Messgröße bezeichnet, die nicht nur objektiv messbar ist, sondern auch subjektiv wahrnehmbar ist.
Der Begriff der auffälligen Pegeländerung findet vor allem in der Akustik bei der Bewertung von Schallimmissionen Anwendung, wenn die Auswirkung einer Pegeländerung auf den Menschen oder auf ein schutzwürdiges Objekt bewertet werden soll.
Als Kriterium, wann eine auffällige Pegeländerung vorliegt, kann hier zum Beispiel das Aufwachen oder Aufschrecken einer Person bei einem akustischen Ereignis angesehen werden.
Siehe auch
Weblinks
- Richtlinie zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachten Geräusche in Mecklenburg-Vorpommern - pdf
- Beispiel für die Verwendung der „auffälligen Pegeländerung“ in einem Gutachten - pdf (5,72 MB)
- Schallpegeländerung und die dazugehörende Änderung des Faktors bei Lautstärke/Lautheit, Spannung/Schalldruck und Leistung/Schallintensität
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